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! ) Schwarz, a. a. O. S. 21.
2) a. a. O. S. 21.
zu gründen, die ihre Depositen hauptsächlich in Staatspapieren
anlegen sollten. 1 ) Der zweifellos nicht geringe Einfluß der
leitenden Bankkreise bei der Reichs- und den Regierungen der
Bundesstaaten scheint indessen mit Erfolg in der Richtung ver
wandt worden zu sein, daß von einer Hereinziehung der Banken
in den Kreis der Zwangskäufer für Staatsrenten in neuester
Zeit abgesehen wird. Schwarz 2 ) begnügt sich beispielsweise
den Banken gegenüber mit der Hoffnung, „daß die Einrichtung
der Veröffentlichung von Zweimonatsbilanzen in der erweiterten
Form die Banken veranlassen werde, größere Bestände in
Staatspapieren anzulegen" und bemerkt hieran anschließend,
„daß die Verhältnisse aller dieser reinen Erwerbsgesellschaften
von Land zu Land und selbst innerhalb des einzelnen Landes
zu verschieden lägen, so daß die Einführung von Zwangs
vorschriften große, wirtschaftliche Nachteile im Gefolge haben
könnte. Die Tatsache, daß neuerdings zwei englische Banken
hauptsächlich deshalb hätten aufgelöst bezw. saniert werden
müssen, w'eil sie ihre kurzfristigen Depositen zu stark in mündel
sicheren, namentlich Staatswerten angelegt hatten, zeige doch,
daß sich Bankgeschäfte nicht nach Schema F leiten ließen,
sondern nur prosperieren könnten, wenn die Chancen des Mark
tes und der Anlagemöglichkeiten auf das genaueste verfolgt
und ausgenutzt werden könnten". Eine ähnliche Stellung den
Banken gegenüber zeigt sich bei von Dombois. Er weist
darauf hin, „daß die Rechtslage bei ihnen insofern anders sei, als
ihr Geschäftsbetrieb sich lediglich auf der privatrechtlichen
Grundlage des Handelsgesetzbuches bewege und einer Reichs
oder Staatsaufsicht nicht unterstehe. Auch sei die Liquidität,
wenigstens der Großbanken, sicherlich eine bessere als die
vieler Sparkassen. Bei den eingehenden Verhandlungen der
Bankenquetekommission über die Depositenfrage im Jahre 1909
habe allgemein die Meinung überwogen, daß gegenwärtig von
gesetzgeberischen Eingriffen in das Bankwesen abzusehen sei,
weil dadurch die Bewegungsfreiheit der Banken nachteilig ein-