Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

lß‘2  Der  völkerrechtliche  Notstand.
gegeben  annimmt,  im  einen  wie  im  anderen  Falle  sein  Handeln  rechtswidrig ­
  bleibt.  Ist  die  im  Notstand  vorgenommene  Handlung  rechtsgemäß, ­
  so  ist  natürlich  auch,  da  ein  entgegenstehender  Völkerrechtssatz
nicht  besteht,  eine  Schadensersatzsorderung  ausgeschlossen.  Überwindet
das  Notrecht  jedes  andere  entgegenstehende  aus  dem  Völkerrecht  ent«
sließende  Recht,  so  sindet  es  seine  Schranken  an  dem  Notrecht  eines
anderen  Staates.  Besinden  sich  also  beide  Staaten  im  Notstand,  so
sind  beide  Notrechte  gleich  stark  und  es  ist  juristisch  nicht  möglich,  ein
Vorgehen  des  einen  oder  anderen  festzustellen.
Einige  Beispiele  mögen  das  Vorstehende  erläutern.  Dabei  ist  zu
erwähnen,  daß  der  Italiener  Cavaglieri,  der  einige  Hauptsälle  aufzählt
(um  ein  Notrecht  abzulehnen),  übersieht,  daß  ein  Protest  von  Staaten
gegen  das  von  einem  anderen  behauptete  Notrecht  sich  nicht  so  sehr
gegen  die  Behauptung  der  Existenz  eines  solchen  Notrechts,  als  vielmehr ­
  gegen  ein  angeblich  vorliegendes  Tatbestandsmerkmal,  insbesondere ­
  gegen  dasjenige  der  Subsidiarität  und  Erforderlichkeit,  regelmäßig ­
  gerichtet  hat.
Als  bekanntestes  Beispiel  darf  auf  den  Einfall  Friedrichs  des  Großen
in  Sachsen  1756  zunächst  hingewiesen  werden.  Dieser  ist  in  amtlichen
Auslassungen  Preußens  ausdrücklich  auf  Notstand  gestützt  worden,
was  uns  ja  allein  hier  interessiert,  so  daß  es  unbeachtet  bleiben  kann,
daß  nach  unserer  Ansicht  die  Rechtfertigung  eines  Krieges  nicht  notwendig ­
  erscheint.
Im  Jahre  1797  hat  England  Lebensrnittel  von  neutralen  Schiffen
weggeholt  und  in  England  verkauft  und  dies  gleichfalls  mit  Berufung
auf  Notstand  gerechtfertigt,  weil  England  sich  damals  von  einer  Hungersnot ­
  bedroht  gefühlt  gesehen  hatte.  Wiederum  ist  es  England  gewesen,
das  1808  die  Beschießung  von  Kopenhagen  und  die  Wegnahme  der
dänischen  Flotte  auf  Notstand  gestützt  hat,  weil  ein  Einrücken  Napoleons
von  Jütland  aus  in  Dänemark  und  der  erzwungene  Anschluß  dieses
Staates  an  Frankreich  und  damit  dessen  Flottenverstärkung  England
bedroht  hätte.  Im  Jahre  1837  hat  Amerika  gelegentlich  eines  Ausstandes
  in  Canada  gegen  die  englische  Herrschaft  nicht  genügend  Maßnahmen ­
  getroffen,  um  eine  Unterstützung  der  ausständigen  Canadier
von  amerikanischer  Seite  zu  verhüten.  Da  haben  englische  Truppen
in  amerikanischen  Gewässern  das  Schiff  Caroline  angegriffen,  an  Bord
dessen  sich  amerikanische  Freischärler  befanden,  die  nach  Canada  wollten,
das  Schiff  verbrannt  und  über  die  Niagarafälle  abgestürzt.  Beide
            
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