Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

138  Untersuchungskommissionen.

glaubte.  Damals  ist  es  der  Kommission  gelungen,  einen  Streit  zu  beseitigen, ­
  der  die  Gesahr  eines  bewafsneten  Zusammenstoßes  in  große  .  j  q
Nähe  gerückt  hatte.  .  suchun
Vielfach  wird  eine  internationale  Untersuchung  ein  Vorstadtum  bü-  :  r (
den  für  ein  schiedsgerichtliches  Verfahren:  Soweit  eine  solche  Unter-  -  ^inen
suchung  den  Schiedsrichtern  zugewiesen  ist,  handelt  es  sich  nur  um  eine  i  Ausgc
Vorbereitungstätigkeit  dieser  für  die  Urteilsfindung,  eine  Tätigkeit,  :  ^ngettf
die  aber  selbständig  keine  Bedeutung  hat.  Anders,  wenn  die  Unter-  1  tü(
suchung,  wie  es  die  Regel  ist,  nur  dazu  bestimmt  ist,  eine  Grundlage  .  ^nfe
für  die  Überlegung  der  Parteien  zu  schaffen,  ob  ein  zwischen  ihnen  be-  :  L t
stehender  Streit  auf  Grund  der  getroffenen  Feststellungen  nunmehr  beben
auf  diplomatischem  Wege  aus  der  Welt  geschafft  oder  zur  rechtlichen  ,  batj  (
Entscheidung  einem  Schiedsgerichte  unterbreitet  werden  soll.  Eine  bat '  ^
derartige  Untersuchungskommission  hatten  die  in  der  Literatur  viel  >  ^
erörterten,  von  dem  amerikanischen  Senat  stark  geänderten  und  daher  ^utte
vom  Präsidenten  nicht  ratifizierten  Taftschen  Schiedsgerichtsverträge  :
vom  3.  August  1911  im  Auge.  Denn  sie  sahen  gegebenenfalls  eine  ^
Untersuchungskommission  vor,  die  den  Streitfall  aufklären  und  da-  ,  f ab  j T
mit  näherte  sich  ihre  Tätigkeit  der  Mediation  —  Vorschläge  machen  [)Qt  ei
sollten.  Und  eine,  wie  man  sie  nennen  könnte,  selbständige  Unter-  bet  ^
fuchungstätigkeit  (im  Gegensatz  zur  akzessorischen  bei  nachfolgendem  hatte
Schiedsgerichtsverfahren)  enthalten  die  sogenannten  Bryanschen  Ver-  (f ntro
träge  seit  1913.  finde
Wenn  die  I.  Haager  Konvention  im  dritten  Titel  von  „internationalen  Iung
Untersuchungskommissionen"  handelt,  so  hat  man  damit  nur  an  die  ^lie:
selbständigen  gedacht.  Ihre  Einsetzung  wird  in  Artikel  9  dann  als  -  bie  ir
nur!  —  nützlich  und  wünschenswert  empfohlen,  wenn  der  Streit  der  g n  b
Staaten  einer  verschiedenen  Würdigung  von  Tatsachen  entspringt.  ^nd>
Dabei  ist  das  Wesentliche  des  Jnstttuts,  daß  den  Parteien  volle  Frei-  Schiheit
  hinsichtlich  der  Folgen  verbleibt,  die  der  Feststellung  der  Kom-  mfo .
mission  zu  geben  ist.  Das  Ergebnis  dieser  Feststellung  kann  zu  weiteren
Verhandlungen,  kann  dahin  führen,  daß  die  Sache  einem  Schieds-  nur
gericht  unterbreitet  wird,  kann  aber  auch  zum  Kriege  führen.  Letzteren  gerid
wollte  Martens  1907  dadurch  unmöglich  machen,  daß  es  den  Parteien  Schi«
nach  dem  Erlasse  des  Berichtes  der  Untersuchungskommissionen  nur  W
noch  freistehen  sollte,  sich  friedlich  zu  einigen  oder  die  Sache  dem  Haager  Mn
Hofe  zu  übergeben.  Zuso
            
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