Der Völkerbund, 155
bruchs geschuldeten Wiedergutmachung. Über die von dem Gerichts
hof anzuwendenden Rechtsregeln vergleiche oben S. 7.
d) Das Verfahren.
Gerichtssprache ist französisch und englisch, doch können die Parteien
bzw. der Gerichtshof Abweichendes bestimmen. Die Prozeßordnung ist
im übrigen ähnlich gehalten, wie die für den Haager Schiedsgerichts
hof, doch verdient Hervorhebung, daß die Sitzungen regelmäßig öffent
lich sind, daß ein Versäumnisverfahren zulässig ist, daß die Richter, die
mit dem Urteil nicht einverstanden sind, ihre abweichende motivierte
Ansicht daran anschließen dürfen. Das Urteil ist mangels der Ent
deckung eines neuen entscheidenden Gesichtspunktes inappellabel, es
bindet nur die Parteien. Bei Mehrparteien-Verträgen können jedoch
auf Aufforderung des Gerichtsschreibers dritte Parteien sich anschließen
mit der Wirkung, daß alsdann im Urteil getroffene Rechtsregeln auch
für sie bindend sind.
§ 36. Der Völkerbund.
I. Von Gelehrten und gelehrten Gesellschaften des Mittelalters bis
zur Neuzeit in den verschiedensten Spielarten, früher unter Beschrän
kung auf die damalige Welt, neuestens für alle Kulturstaaten, gefordert,
ist der Völkerbund doch eigentlich erst im Weltkrieg als Gegenwarts
forderung proklamiert worden. Nachdem die amerikanische League to
Enforce Peace unter der Führung Tafts und englische Parallelgesell
schaften, als deren Haupt Viscount Bryce erscheint, sich dafür ein
gesetzt haben, hat die Idee mehr und mehr Boden auch bei den krieg
führenden Mächten hüben wie drüben gewonnen.
Erst von Privatpersonen und Gesellschaften z. B. von Lammasch,
Schücking, Erzberger und der Zentralorganisation für einen Dauer
frieden im Haag, der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, dann auch
von Regierungen selbst, so den nordischen, der holländischen, der Schweiz,
sind Entwürfe für einen Völkerbund ausgearbeitet worden, deren her
vorstechendstes gemeinsames Merkmal die Schaffung eines möglichst
alle Staaten umfassenden Staatenbundes mit Kriegsverhütungsten
denz und die Einsetzung eines wirklichen internationalen Gerichtshofes
zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten und eines Vermittlungs- und
Einigungsamtes für sonstige Staatendifferenzen bildete. Entsprechend
Nr. 14 seiner 14 Punkte hat der amerikanische Präsident Wilson die
Schaffung eines Völkerbundes als eine der Hauptaufgaben der Pa-