Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Das Gefangenenrecht. 
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laubnis zur Abgabe des Ehrenwortes gegeben hat, keinerlei Dienste 
von ihnen annehmen oder fördern, die dem gegebenen Ehrenwort 
zuwiderlaufen. Ein Kriegsgefangener kann nicht gezwungen werden, 
seine Freilassung gegen Ehrenwort anzunehmen; ebensowenig ist die 
feindliche Regierung verpflichtet, dem Antrag eines Kriegsgefangenen 
auf Entlassung gegen Ehrenwort zu entsprechen. Jeder gegen Ehren 
wort entlassene Kriegsgefangene, der gegen den Staat, dem gegen 
über er die Ehrenverpflichtung eingegangen ist, oder gegen dessen 
Verbündete die Waffen trägt und wieder ergriffen wird, verliert das 
Recht der Behandlung als Kriegsgefangener und kann vor Gericht 
gestellt werden. 
Beim Ausbruch der Feindseligkeiten wird in jedem der kriegführenden 
Staaten und eintretenden Falles in den neutralen Staaten, die An 
gehörige eines der Kriegführenden in ihr Gebiet aufgenommen haben, 
eine Auskunftsstelle über die Kriegsgefangenen errichtet. Diese ist 
berufen, alle die Kriegsgefangenen betreffenden Anfragen zu beant 
worten, und erhält von den zuständigen Dienststellen alle Angaben 
über die Unterbringung und deren Wechsel, über Freilassungen gegen 
Ehrenwort, über Austausch, über Entweichungen, über Aufnahme in 
die Hospitäler und über Sterbefälle sowie sonstige Auskünfte, die 
nötig sind, um über jeden Kriegsgefangenen ein Personalblatt anzu 
legen und auf dem Laufenden zu halten. Die Auskunftsstelle ver 
zeichnet auf diesem Personalblatte die Matrikelnummer, den Vor- 
und Zunamen, das Alter, den Heimatsort, den Dienstgrad, den Trup 
penteil, die Verwundungen, den Tag und Ort der Gefangennahme, 
der Unterbringung, der Verwundungen und des Todes sowie alle 
besonderen Bemerkungen. Das Personalblatt wird nach dem Friedens 
schlüsse der Regierung des anderen Kriegführenden übermittelt. Die 
Auskunftsstelle sammelt ferner alle zum persönlichen Gebrauche 
dienenden Gegenstände, Wertsachen, Briefe usw., die auf den Schlacht 
feldern gefunden oder von den gegen Ehrenwort entlassenen, aus 
getauschten, entwichenen oder in Hospitälern oder Feldlazaretten 
gestorbenen Kriegsgefangenen hinterlassen werden und stellt sie den 
Berechtigten zu. 
Die Hilfsgesellschaften für Kriegsgefangene, die ordnungsmäßig 
nach den Gesetzen ihres Landes gebildet worden sind und den Zweck 
verfolgen, die Vermittler der mildtätigen Nächstenhilfe zu sein, er 
halten von den Kriegführenden für sich und ihre ordnungsmäßig be-
	        
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