Geschichte des Seekriegsrechts.
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so hat England auch bei der Konterbande, und zwar feit 1756, die Lehre
von der fortgesetzten Reise entwickelt, indem es neutrale Schiffe, die
Konterbande führten, der Wegnahme unterwarf, soweit diese Gegen
stände in der Weise nach neutralen Häfen gebracht wurden, daß sie
von bort aus nach dem Feindesland weiter transportiert werden sollten.
II. Das Zeitalter der bewaffneten Neutralitäten und der
Kontinentalsperre.
Englische Übergriffe haben im Jahre 1780 die Kaiserin Katharina II.
von Rußland dahin geführt, mit den nordischen Seestaaten und Preu
ßen sowie weiteren Staaten zum Schutze der neutralen Interessen
einen Bund abzuschließen, dem die sogenannten fünf Sätze der be
waffneten Neutralität zugrunde gelegt worden sind. Diese lauten:
1. daß die neutralen Schiffe ungehindert von Hafen zu Hafen und an
den Küsten der kriegführenden Staaten entlang fahren dürfen, 2. frei
Schiff, frei Gut, 3. für Konterbande ist Art. X, XI des britisch-russi
schen Handelsvertrages von 1766 maßgebend, 4. daß ein Hafen nur
dann als blockiert gelten solle, wenn infolge von Vorkehrungen der den
Hafen mit nahe genug herangeführten und dort stationierten Schiffen
attackierenden Macht die Einfahrt mit augenscheinlicher Gefahr ver
bunden ist, 5. daß diese Grundsätze in den Prozessen und Urteilen über
die Legalität der Prisen zur Anwendung kommen sollten.
Aus der gleichen Zeit verdient Hervorhebung der preußisch-ameri
kanische Vertrag von 1785, der ausdrücklich das Seebeuterecht ausschloß,
sowie der fortschrittliche Satz des preußischen Allgemeinen Landrechts:
frei Schiff, frei Gut, unfrei Schiff, frei Gut. Die napoleonischeu Kriege
bedeuten für das Seekriegsrecht, das ja ohnehin erst sehr schwache
Blüten getrieben hatte, eine Periode schwerster Krisis. Nachdem Eng
land 1806 alle Häfen von Brest bis zur Elbe im Blockadezustand erklärt
hatte, antwortete Napoleon darauf in seinem berühmten Berliner
Erlaß vom 21. November 1806 mit der Verhängung des Blockade-
zustandes über die britischen Inseln; jeder Handel und jeder Korre
spondenz mit diesen Ländern wurde verboten, Briefe oder Pakete an
einen Engländer oder nur in englischer Sprache geschrieben, wurden
konfisziert, desgleichen alle englischen Waren weggenommen, alle
Engländer im französischen Machtbereich zu französischen Kriegs
gefangenen erklärt. Entsprechend reagierte England 1807 durch die
Blockade sämtlicher Häfen Frankreichs und feiner Kolonien, sowie der