Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Seekriegsblockade.  211
Feinde  besetzten  Küstengebietes  vom  Schiffsverkehr.  Nur
der  Schiffsverkehr  lwird  durch  die  Blockade  betroffen,  dieser  aber
ausnahmslos.
b)  Uber  die  geschichtliche  Entwicklung  vergleiche  oben  S.  202  ff.,  dort
auch  über  den  grundlegenden  Vülkerrechtssatz  von  der  Effektivität  der
Blockade.  Eine  Ergänzung  und  Erweiterung  des  seit  1909  gültigen
Blockaderechtes  enthält  das  I.  Kapitel  der  Londoner  Seerechtsdeklaration,
  die  im  wesentlichen  dem  geltenden  Rechte  entspricht.  Sie  stellt
folgende  Grundsätze  auf:  Die  Blockade  ntufj  auf  die  feindlichen  oder
vom  Feinde  besetzten  Häfen  und  Küsten  beschränkt  werden.
Entsprechend  der  Pariser  Deklaration  von  1856  muß  die  Blockade
uni  rechtlich  wirksam  zu  sein,  tatsächlich  wirksam  sein,  das  heißt,'
durch  eine  Streitmacht  ausrecht  erhalten  werden,  welche  hinreicht  um
den  Zugang  zur  feindlichen  Küste  in  Wirklichkeit  zu  verhindern.
D,e  Frage,  ob  eine  Blockade  tatsächlich  wirksam  ist,  bildet  eine  Tatfrage. ­

^ie  Blockade  gilt  nicht  als  aufgehoben,  wenn  sich  die  blockierenden
Streitkräfte  infolge  schlechten  Wetters  zeitweise  entfernt  haben.
Die  Blockade  muß  den  verschiedenen  Flaggen  gegenüber  unparteiisch ­
  gehandhabt  werden.
Um  rechtlich  wirksam  zu  sein,  muß  die  Blockade  formell  erklärt  und
bekanntgegeben  werden.
Die  Blockadeerklärung  wird  entweder  von  der  blockierenden  Macht
oder  von  den  in  ihrem  Namen  handelnden  Befehlsstellen  der  Marine
erlassen.  Sie  bestimmt:
1.  den  Tag  des  Beginns  der  Blockade;
2.  die  geographischen  Grenzen  der  blockierten  Küstenstrecke;
3.  die  Frist,  die  den  neutralen  Schiffen  zum  Auslaufen  gewährt
werden  muß.  ;
Wenn  die  blockierende  Macht  oder  die  in  ihrem  Namen  handelnden
Befehlsstellen  der  Marine  die  Angaben  nicht  einhalten,  die  sie  in  die
Blockadeerklärung  aufzunehmen  haben,  so  ist  diese  Erklärung  nichtig,
und  ist  eine  neue  Erklärung  notwendig,  damit  die  Blockade  Rechtswirksamkeit ­
  erlangt.
Die  Blockadeerklärung  wird  bekanntgegeben:
1.  den  neutralen  Mächten  durch  die  blockierende  Macht  mittels  einer
Mitteilung,  die  an  die  Regierungen  selbst  oder  an  deren  bei  ihr  beglaubigte ­
  Vertreter  zu  richten  ist;
            
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