Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Die Völkerrechtsquellen. 
einem Staat oder mehreren als Völkerrechtssubjekt anerkannt worden 
und ihm damit zu erkennen gegeben ist, daß man ihn einer solchen 
Qualifizierung mit allen sich daraus ergebenden Folgerungen für 
würdig hält. (Weiteres in der Lehre von der Anerkennung.) 
Heute wird man auch solche Staaten zur Völkerrechtsgemeinschaft 
zu rechnen haben, hinsichtlich deren man früher (wie bei China, Siam 
und Persien) zweifelhaft war, eine Auffassung, die ihre Bestätigung 
in der Aufzählung dieser Staaten im Versailler Friedensvertrag und 
anderen Staatsurkunden aus der neuesten Zeit findet. Zur Völker 
rechtsgemeinschaft wird man auch Abessinien und, nach seiner Auf 
nahme in den Völkerbund (Dezember 1920), trotz mancher Unklar 
heiten, Albanien, nicht minder aus gleichem Grunde den Mitgründer 
staat des Völkerbundes Hedschas zu rechnen haben. 
III. Über andere Völkerrechtssubjekte als Staaten siehe unten 
§5. 
§ 2. Tic Völkerrechtsquellen, Völkerrecht und Landesrecht. 
I. Völkerrecht ist ein Recht zwischen, nicht über Völkerrechts 
subjekten. Damit ist die naturrechtliche Lehre abgelehnt, die, sehr zum 
Schaden einer Ermittlung des wirklich positiv geltenden Völkerrechts, 
in Theorie und Praxis so lange ihre Orgien gefeiert hat. Rechts 
quellen nun sind einzig Gewohnheitsrecht und Vereinbarung. 
Innerstaatliche Gesetze, Rechtssprüche nationaler wie internationaler 
Gerichte, wissenschaftliche Autorenmeinungen besitzen zwar als Er 
kenntnismittel geltenden zwischenstaatlichen Rechtes erhebliche Be 
deutung, Recht selbst sind sie nie. Dementsprechend bestimmt Art. 40 
des Statutes für den Völkerbundsgerichtshof als anzuwendendes 
Recht: 1. völkerrechtliche Vereinbarungen, 2. die internationale Ge 
wohnheit als Beweis einer allgemein als Recht anerkannten Praxis 
(comme preuve d'une pratique generale acceptee comme etant le 
droit), 3. die allgemeinen, von den zivilisierten Nationen anerkannten 
Rechtsprinzipien (?!), 4. richterliche Entscheidungen und die Lehre 
der berufensten Schriftsteller als Hilfsmittel zur Bestimmung der 
Rechtsregeln. 
II. Vom innerstaatlichen Recht her sind wir gewohnt, den größten 
Teil des gesamten Rcchtsstoffes in Gesetzesform ausgezeichnet zu 
finden, so daß für das Gewohnheitsrecht nur verhältnismäßig wenig 
Raum bleibt. Doch beruht namentlich das Verfassungsrecht vielfach
	        
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