Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Das Gewohnheitsrecht. 9 
Inbegriff der durch gleichmäßige und dauernde Übung ge 
schaffenen Normen, einer Übung, die von der Überzeugung. 
Recht und zwar Völkerrecht ldas beißt, für einen und mindestens 
für einen weiteren Staat geltendes Recht), anzuwenden, ge 
tragen ist. 
Daraus folgt: Es ist notwendig 
a) eine Übung, die 
b) regelmäßig, aber nicht immer, über einen längeren Zeitraum 
hin stattfinden muß (von der „Gebräuche tiefgetretenen Spur" spricht 
Schiller). 
c) Diese Übung muß auf der Überzeugung beruhen, Recht und zwar 
Völkerrecht anzuwenden. Das besagt: Fehlt die Überzeugung über- 
hauvt, daß Recht angewendet werde, so kann ein Satz vorliegen, der 
vielleicht aus internationaler Höflichkeit (comitas gentium, courtoi- 
sie internationale) angewendet wird, ohne daß sich aber Rechtsfolgen 
aus feiner Nichtanwendung ableiten ließen. Hierher gehört z. B. das 
Seezeremoniell (sich begegnende Kriegsschiffe verschiedener Staaten 
begrüßen sich durch Flaggensalut). Ist zwar die Überzeugung, Recht 
anzuwenden, vorhanden, ohne daß sich aber der Staat dabei bewußt 
ist, Sätze als Völkerrecht anzuwenden, d. h. also Rechtssätze, an die er 
gebunden ist, weil sich sein Wille mit dem eines anderen oder anderer 
Staaten verschmolzen hat, so kann das oben erwähnte äußere Staats 
recht vorliegen, worunter innerstaatliche (landesrechtliche) Normen zu 
verstehen sind, die Auslandsfragen zum Inhalte haben (z. B. das 
Fremdenrecht oder ein Auslieferungsgesetz). Dabei ist es sehr wohl 
möglich, daß verschiedene Staaten inhaltlich gleiche Gesetze, „Parallel 
gesetze" (Störk), besitzen, die aber stets einseitiger Abänderung bzw. 
Aufhebung um dessentwillen unterliegen, weil sie eben nur Landes 
recht und nicht Völkerrecht sind. Beispiele: der internationale Signal 
codex, den die seefahrenden Staaten nach dem Vorbild des englischen 
Commercial code of signals for the use of all nations von 1857 an 
genommen haben. Oder die gemeinsamen Grundsätze über die Ver 
meidung des Zusammenstoßes aus See nach dem Vorbild der englischen 
Regulations for preventing collisions at sea von 1862. 
Während es mit den in § 1 gegebenen Einschränkungen verhältnis 
mäßig leicht ist, den persönlichen Ümkreis der Geltung einer schriftlich 
aufgezeichneten Vereinbarung festzustellen, treten beim Gewohnheits 
recht die größten Schwierigkeiten auf. Denn es gibt nur ganz wenig
	        
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