fullscreen: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Wirkungen des Bergregals die modernen Rechtsanschauungen mit 
Entschiedenheit richteten. Entstanden waren diese wesentlich unter 
dem Einflüsse der volkswirtschaftlichen Ansichten, welche sich besonders 
seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in England 1 nach dem 
europäischen Festlande geltend machten und von dort herüberdrangen. 
Unter der Einwirkung derselben stand teilweise bereits Hüllmann, der 
neben und mit Kraus an der Hochschule in Königsberg wirkte 2 . Diese 
Ansichten gehen besonders in der Fortbildung, welche sie im 19. Jahr 
hundert erfahren haben, dahin, daß überhaupt alle Domänen und alle 
Regalien zu verwerfen seien, daß der Staat keinen Ackerbau, kein 
Gewerbe, keinen Bergbau betreiben und alle seine Bedürfnisse ausschließ 
lich durch Geldsteuern befriedigen solle. Sie verwerfen ganz besonders 
jede Bevorzugung des Staates in der allgemeinen Gewerbetätigkeit, 
jedes Monopol, und überhaupt jede Einmischung des Staates in die 
wirtschaftliche Freiheit 3 , worin sie nach den Worten von Adam 
Smith nur eine Uberhebung und Anmaßung des Staates erblicken 
wollen. Selbstverständlich sind mit diesen Ansichten die vorgeschilderten 
Wirkungen des Bergregals unvereinbar. Aber noch von einer anderen 
Ansicht aus wurde das Bergregal angegriffen. Einzelne hielten nämlich 
dafür, daß es einen Eingriff in die Rechte des Grundeigentümers 
bilde. Zu diesen gehörte nicht Turgot, wie mehrfach angenommen 
ist, wohl aber Adam Smith, der in dem Bergregale eine Verletzung 
des „heiligen Privateigentums“ erblickte 1 . 
Die erste durchgreifende Änderung in Ansehung des Bergregals 
erfolgte in Frankreich während der Revolution. In diesem Lande be 
stand ebenso wie in Deutschland von der Römerzeit her das Bergregal 
mit dem einzigen Unterschiede, daß die französischen Könige dasselbe 
einst mit Erfolg gegen die Anmaßung ihrer Großen verteidigt haben. 
Wie in Deutschland, so hing auch in Frankreich es vom Ermessen des 
Regalherrn, hier des Königs ab, ob er den Bergbau selbst betreiben, 
oder einzelnen oder allen freigeben wollte. Die französischen Könige 
zogen es regelmäßig vor, den Bergbau nicht allgemein frei zu geben, 
1 Maßgebend in erster Reihe war Adam Smith: Inquiry into the Nature and 
Causes of wealth of Kations. 
2 Vgl. Roscher, Geschichte der Nationalökonomik S. 593 ff. 
3 Vgl. Adolph Wagner, Volkswirtschaftslehre I, 188 ff. 
4 Wealth of Kations in der Asherschen Übersetzung I, 165, wo nach Er 
wähnung, daß in Peru und Cornwall im Interesse der landesherrlichen Einkünfte 
unter fremden Grundstücken Bergbau frei betrieben werden durfte, gesagt wird: 
„In beiden Fällen wird das heilige Recht des Privateigentums den ver 
meinten Interessen der öffentlichen Einkünfte geopfert.“
	        
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