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1815—1856.
Anaeleqenheiten mische, dafür aber auch verlange, daß die europäischen
Staaten sich unter allen Umständen jeglicher Einmischung in dre gesamtamerikanischen
Verhältnisse enthielten.
Die griechische Frage, die durch den Abfall der griechischen Staatsteile
der Türkei in Europa 1821 ins Rollen gekommen war, fand
nachdem der Widerstand der Türkei gegen das Dreimachte-Protokoll
von 1826 in dem Griechenland als halbsouveräner Staat unter türkischer
Oberhoheit vorgesehen war, nach der Vernichtung der turkichen
Flotte bei Navarino 1827 und der Niederlage der Türken im
russisch-türkischen Krieg 1829, der Rußland, das schon 1812 im Frieden
von Bukarest Bessarabien erhalten hatte, nunmehr bis an die Donau
vorschob, eine endgültige Lösung im Londoner Protokoll vom 3. Februar
1830 und dem Londoner Vertrag vom 7. Mm 1832. Nach ihm
wurde Griechenland unabhängig. An seine Spitze trat als Jlomg
Prinz Otto von Bayern.
Noch eine andere Frage ist um diese Zeit London entschieden
worden: Belgien, dessen katholisch-wallonische Bevölkerung ßch 1830
von dem protestantisch-flämischen Holland losgerissen hatte wurde
nach einer vorläufigen Einigung 1831 durch Vertrag von 1839 zum
unabhängigen, neutralisierten Staat erklärt.
Noch in das gleiche Jahrzehnt fällt der russisch-tmkische Vertrag
von Unkiar-Jskelessi 1833, in dem das landesrechtüche Prmzip der
Türkei, die Meerengen in Kriegs- und Friedenszeiten allen Kriegsschiffen
zu verschließen, ein Prinzip, das bereits 1805 in einem Vertrag
mit Preußen, 1809 in einem solchen mit England Aufnahme gesunden
hatte, einseitige Bekräftigung zu Gunsten Rußlands fand.
Der Absallversuch des Paschas Mehemed Ali mit der von Frarttreich
unterstützten Tendenz der Schaffung eines unabhängigen syrischägyptischen
Staates fand nach mannigfaltigen Kriegsdrohungen 1840
seine Erledigung. Mehemed Ali wurde als Erbstatthalter der Provinz
Ägypten von der Türkei anerkannt.
In dieselbe Zeit (13. Juli 1841) fällt der Meerengen-Vertrag der
Mächte mit der Türkei, in dem das Prinzip der Schließung der Meerengen
als Vertragsgrundsatz ausgesprochen wurde sowie der sogenannte
Quintupel-Vertrag der Großmächte zur Beseitigung des Negerhandels.
Die schleswig-holsteinische Frage, die seit 1846 wegen des drohenden
Aussterbens des dänischen Herrscherhauses und der voraussichtlichen
Trennung Schleswig-Holsteins, das seit 1460 mit Dane