Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

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1815—1856.

Anaeleqenheiten  mische,  dafür  aber  auch  verlange,  daß  die  europäischen
Staaten  sich  unter  allen  Umständen  jeglicher  Einmischung  in  dre  gesamtamerikanischen ­
  Verhältnisse  enthielten.
Die  griechische  Frage,  die  durch  den  Abfall  der  griechischen  Staatsteile ­
  der  Türkei  in  Europa  1821  ins  Rollen  gekommen  war,  fand
nachdem  der  Widerstand  der  Türkei  gegen  das  Dreimachte-Protokoll
von  1826  in  dem  Griechenland  als  halbsouveräner  Staat  unter  türkischer ­
  Oberhoheit  vorgesehen  war,  nach  der  Vernichtung  der  turkichen
  Flotte  bei  Navarino  1827  und  der  Niederlage  der  Türken  im
russisch-türkischen  Krieg  1829,  der  Rußland,  das  schon  1812  im  Frieden
von  Bukarest  Bessarabien  erhalten  hatte,  nunmehr  bis  an  die  Donau
vorschob,  eine  endgültige  Lösung  im  Londoner  Protokoll  vom  3.  Februar ­
  1830  und  dem  Londoner  Vertrag  vom  7.  Mm  1832.  Nach  ihm
wurde  Griechenland  unabhängig.  An  seine  Spitze  trat  als  Jlomg
Prinz  Otto  von  Bayern.
Noch  eine  andere  Frage  ist  um  diese  Zeit  London  entschieden
worden:  Belgien,  dessen  katholisch-wallonische  Bevölkerung  ßch  1830
von  dem  protestantisch-flämischen  Holland  losgerissen  hatte  wurde
nach  einer  vorläufigen  Einigung  1831  durch  Vertrag  von  1839  zum
unabhängigen,  neutralisierten  Staat  erklärt.
Noch  in  das  gleiche  Jahrzehnt  fällt  der  russisch-tmkische  Vertrag
von  Unkiar-Jskelessi  1833,  in  dem  das  landesrechtüche  Prmzip  der
Türkei,  die  Meerengen  in  Kriegs-  und  Friedenszeiten  allen  Kriegsschiffen ­
  zu  verschließen,  ein  Prinzip,  das  bereits  1805  in  einem  Vertrag ­
  mit  Preußen,  1809  in  einem  solchen  mit  England  Aufnahme  gesunden ­
  hatte,  einseitige  Bekräftigung  zu  Gunsten  Rußlands  fand.
Der  Absallversuch  des  Paschas  Mehemed  Ali  mit  der  von  Frarttreich
  unterstützten  Tendenz  der  Schaffung  eines  unabhängigen  syrischägyptischen
  Staates  fand  nach  mannigfaltigen  Kriegsdrohungen  1840
seine  Erledigung.  Mehemed  Ali  wurde  als  Erbstatthalter  der  Provinz
Ägypten  von  der  Türkei  anerkannt.
In  dieselbe  Zeit  (13.  Juli  1841)  fällt  der  Meerengen-Vertrag  der
Mächte  mit  der  Türkei,  in  dem  das  Prinzip  der  Schließung  der  Meerengen ­
  als  Vertragsgrundsatz  ausgesprochen  wurde  sowie  der  sogenannte
Quintupel-Vertrag  der  Großmächte  zur  Beseitigung  des  Negerhandels. ­
  Die  schleswig-holsteinische  Frage,  die  seit  1846  wegen  des  drohenden ­
  Aussterbens  des  dänischen  Herrscherhauses  und  der  voraussichtlichen ­
  Trennung  Schleswig-Holsteins,  das  seit  1460  mit  Dane
            
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