Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

1856—1878. 
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bie Staaten Preußen, Österreich, Frankreich, England RuPand, ent- 
dinikn und die Türkei die sogenannte Pariser Seerechts-Deklaratwn 
ab die in einer Reihe der wichtigsten seekriegsrechtllchen Fragen Polier- 
recht schus, dem in der Folgezeit nahezu alle Kulturstaaten beigetreten 
sind. Wenn die Vereinigten Staaten von Amerika sich ihr mcht ange 
schlossen haben, so war der Grund dafür der, daß fte überhaupt A - 
schassung des Seebeuterechts wünschten, ohne aber dannt gegen Eng- . 
land durchdringen zu können. Im spanisch-amerikamschen Krreg haben 
beide Kriegsparteien, obwohl nicht an die Deklaration gebunben, #6 
Grundsätze befolgt. Spanien ist ihr 1907 auf der Haager Friedens- 
Das Jahrzehnt bis zum deutsch-französischen Krieg ist charakterisiert 
einmal durch die Expansionsbewegung Rußlands, Englands und Frank 
reichs von denen die russische Ausbreitungswelle nach dem Amur und 
in der Richtung aus Indien zielt (1858—1873), wahrend Framre, ) 
in Hinterindien am Mekong vorwärts drmgt. In Amerika tob lMI 
bis 1864) der an völkerrechtlichen Problemen überreiche S ze wns- 
krieg zwischen Nord- und Südstaaten, der mit dem Sreg der ersteren 
und der Erhebung der Union zur Großmacht endet. vG Europa ist 
das Jahrzehnt ausgesüllt voii den Kämpfen der Nationalitatem Hier 
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Hon nicht mehr zur Ruhe gekommen war. Tre schleswig-holsternische 
Frage bildete nur den mittelbaren Anlaß zur Auseinandersetzung 
zwischen Berlin und Wien. Nur vorübergehend hatte der Krieg mit 
Dänemark, der in dem Erlaß des dänischen Komgs, entgegen den Be 
schlüssen der Konferenz von 1852, Schleswig mit Dänemark zu - 
einigen seine Ursache gehabt hatte, Preußen und Österreich wassen- 
brüderlich zusammengeführt. Tie Auseinandersetzung war unaus 
bleiblich geworden, als Dänemark im Frieden von Wien vom 30. Ol 
tobet 1864 Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Oste - 
reich gemeinsam abtrat. Im Vertrag von Gastem 1865 hatte man d - 
so geschossene ungesunde Rechtslage nur vorübergehend verkleiste , 
ie und die deutsche Frage führten dann zum bewaffneten Zusammen 
stoß rwiscben Preußen und Österreich und den beiderseitig Verbündeten. 
ÄSS ist niedergelegt im Frieden von Prag vm 
23. August 1866 und in einer Reihe weiterer Friedensschlüsse mit den 
kleineren Staaten, soweit sie aus dem Krieg unversehrt hervorg' 
gangen sind. In dem wichtigsten Friedensvertrag, dem mit Österreich,
	        
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