Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

1856—1878.

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bie  Staaten  Preußen,  Österreich,  Frankreich,  England  RuPand,  entdinikn
  und  die  Türkei  die  sogenannte  Pariser  Seerechts-Deklaratwn
ab  die  in  einer  Reihe  der  wichtigsten  seekriegsrechtllchen  Fragen  Polierrecht
  schus,  dem  in  der  Folgezeit  nahezu  alle  Kulturstaaten  beigetreten
sind.  Wenn  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  sich  ihr  mcht  angeschlossen ­
  haben,  so  war  der  Grund  dafür  der,  daß  fte  überhaupt  A  -
schassung  des  Seebeuterechts  wünschten,  ohne  aber  dannt  gegen  Eng-  .
land  durchdringen  zu  können.  Im  spanisch-amerikamschen  Krreg  haben
beide  Kriegsparteien,  obwohl  nicht  an  die  Deklaration  gebunben,  #6
Grundsätze  befolgt.  Spanien  ist  ihr  1907  auf  der  Haager  Friedens-Das
  Jahrzehnt  bis  zum  deutsch-französischen  Krieg  ist  charakterisiert
einmal  durch  die  Expansionsbewegung  Rußlands,  Englands  und  Frankreichs ­
  von  denen  die  russische  Ausbreitungswelle  nach  dem  Amur  und
in  der  Richtung  aus  Indien  zielt  (1858—1873),  wahrend  Framre,  )
in  Hinterindien  am  Mekong  vorwärts  drmgt.  In  Amerika  tob  lMI
bis  1864)  der  an  völkerrechtlichen  Problemen  überreiche  S  ze  wnskrieg
  zwischen  Nord-  und  Südstaaten,  der  mit  dem  Sreg  der  ersteren
und  der  Erhebung  der  Union  zur  Großmacht  endet.  vG  Europa  ist
das  Jahrzehnt  ausgesüllt  voii  den  Kämpfen  der  Nationalitatem  Hier
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Hon  nicht  mehr  zur  Ruhe  gekommen  war.  Tre  schleswig-holsternische
Frage  bildete  nur  den  mittelbaren  Anlaß  zur  Auseinandersetzung
zwischen  Berlin  und  Wien.  Nur  vorübergehend  hatte  der  Krieg  mit
Dänemark,  der  in  dem  Erlaß  des  dänischen  Komgs,  entgegen  den  Beschlüssen ­
  der  Konferenz  von  1852,  Schleswig  mit  Dänemark  zu  -
einigen  seine  Ursache  gehabt  hatte,  Preußen  und  Österreich  wassenbrüderlich
  zusammengeführt.  Tie  Auseinandersetzung  war  unausbleiblich ­
  geworden,  als  Dänemark  im  Frieden  von  Wien  vom  30.  Ol
tobet  1864  Schleswig-Holstein  und  Lauenburg  an  Preußen  und  Oste  -
reich  gemeinsam  abtrat.  Im  Vertrag  von  Gastem  1865  hatte  man  d  -
so  geschossene  ungesunde  Rechtslage  nur  vorübergehend  verkleiste  ,
ie  und  die  deutsche  Frage  führten  dann  zum  bewaffneten  Zusammenstoß ­
  rwiscben  Preußen  und  Österreich  und  den  beiderseitig  Verbündeten.
ÄSS  ist  niedergelegt  im  Frieden  von  Prag  vm
23.  August  1866  und  in  einer  Reihe  weiterer  Friedensschlüsse  mit  den
kleineren  Staaten,  soweit  sie  aus  dem  Krieg  unversehrt  hervorg'
gangen  sind.  In  dem  wichtigsten  Friedensvertrag,  dem  mit  Österreich,
            
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