Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

1899—1914.

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31-  August  1907.  Damit  war  praktisch  der  Dreiverband  fertig.  Es
war  dieselbe  Zeit,  in  der  die  zweite  Haager  Friedenskonferenz  tagte
unter  Teilnahme  von  44  Staaten,  die  13  wichtige  Abkommen  beschloß,
nämlich  Abkommen  1.  betreffend  die  friedliche  Erledigung  internationaler ­
  Streitfälle,  2.  betreffend  die  Einschränkung  der  Anwendung
von  Gewalt  bei  der  Eintreibung  von  Vertragsschulden,  3.  über  den
Beginn  der  Feindseligkeiten,  4.  betreffend  die  Gesetze  und  Gebräuche
des  Landkrieges,  5.  betreffend  die  Rechte  und  Pflichten  der  neutralen
Mächte  und  Personen  im  Falle  eines  Landkrieges,  6.  über  die  Behandlung ­
  der  feindlichen  Kauffahrteischiffe  bei  Ausbruch  der  Feindseligkeiten, ­
  7.  über  die  Umwandlung  von  Kauffahrteischiffen  in  Kriegsschiffe, ­
  8.  über  die  Legung  von  unterseeischen  selbsttätigen  Kontaktminen, ­
  9.  betreffend  die  Beschießung  durch  Seestreitkräfte  in  Kriegszeiten, ­
  10.  über  die  Anwendung  der  Grundsätze  des  Genfer  Abkommens
auf  den  Seekrieg,  11.  über  gewisse  Beschränkungen  in  der  Ausübung
des  Beuterechts  im  Seekrieg,  12".  über  die  Errichtung  eines  internationalen ­
  Prisenhofes,  13.  betreffend  die  Rechte  und  Pflichten  der
neutralen  Mächte  im  Falle  eines  Seekrieges,  sowie  14.  eine  Erklärung,
betreffend  das  Verbot  des  Werfens  von  Geschossen  und  Sprengstoffen
aus  Luftschiffen.
Bereits  ein  Jahr  vorher  hatte  die  zweite  Genfer  Konferenz  das
Verwundeten-Recht  auf  festere  Basis  gestellt  als  das  1864  geschehen,
während  die  Londoner  Seerechts-Teklaration  vom  26.  Februar  1909,
die  dann  freilich  an  dem  Widerstand  des  englischen  Oberhauses
überhaupt  zu  Fall  gekommen  ist,  die  wichtigsten  Teile  des  Seekriegsrechts ­
  zu  kodifizieren  gesucht  hat.
Während  man  so  in  Genf,  im  Haag,  in  London  und  bei  der  Behandlung ­
  anderer  völkerrechtlich  zu  normierender  Fragen,  an  anderen
Orten  in  friedlicher  Arbeit  zusammensaß,  trieb  die  allgemeine  europäische ­
  Lage  und  namentlich  die  Orientpolitik  auf  die  große  Auseinandersetzung ­
  hin.  Zwar  fühlte  sich  Rußland  trotz  seines  mehr  denn  je
über  Berlin  und  Wien  nach  Konstantinopel  zielenden  Ausdehnungsdranges ­
  noch  nicht  stark  genug,  in  der  bosnischen  Krise  den  Weltkrieg ­
  zu  entfesseln.  Trotz  der  Verständigung,  die  zwischen  dem  österreichisch-ungarischen ­
  Außenminister  Grafen  Aehrenthal  und  seinem
russischen  Kollegen  Jswolsky  in  dem  Sinne  zustande  gekommen  war,
daß  Österreich-Ungarn  gegen  Nachgeben  in  der  Meerengenfrage
Bosnien  und  die  Herzegowina  annektieren  dürfe,  hatte  die  Doppel-
            
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