Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Staatensukzession — Plebiszit. 
3. Gebiete, wie Südwestasrika und gewisse Inseln des australischen 
Stillen Ozeans mit geringer Bevölkerungsdichte und geringer Aus 
dehnung, die 'nach den Gesetzen des Mandatars als integrierender 
Bestandteil seines Gebiets zu verwalten sind. 
Ist im 3. Falle die Gebietszuweisung ohne weiteres ersichtlich, 
so handelt es sich im 2. um verhüllte Gebietsabtretung, im 1. lMeso- 
potamien, Syrien, Palästina) um die zukünstige Schasfung von Pro 
tektoraten. 
b) Nicht als Gebietsabtretung auszufassen ist die Aufteilung eines 
Staates in Interessensphären, als deren bekannteste die rechtliche, 
freilich nur relativ, inter partes, wirkende Sanktionierung einer nord 
persischen für Rußland, einer südpersischen für England durch den 
russisch-britischen Vertrag vom 31. August 1907 anzusehen ist. Hier 
sind wirtschaftliche Machtbereiche gegeneinander abgegrenzt. 
c) Nicht als Übergang kraft Zession, sondern als Gebietsübergänge 
der zweiten Hauptgruppe sind Veränderungen in der Rechtswelt auf 
zufassen, bei denen ein Staat einen anderen kriegerisch vollkommen 
niederkämpft und sich nunmehr von dem Besiegten in einem wohl 
äußerlich in Vertragsform gekleideten Dokument die Vernichtung des 
Staates bestätigen läßt. So kann es zweifelhaft sein, ob der Friede 
von Prätoria vom 31. Mai 1902 zwischen England und den Buren 
staaten überhaupt noch den Charakter eines Vertrages zwischen zwei 
Staaten darstellt, oder ob nicht vielmehr England bereits die Staats 
gewalt in diesen Gebieten besessen hat und sich nur noch die Nieder 
werfung im Mantel eines Vertrages bestätigen ließ. 
d) Die notwendige Folge einer vertraglichen Abtretung ist der 
Übergang von Staatsgebiet, die Zurückziehung einer und die Aus 
dehnung einer anderen Staatsgewalt, eine Kompetenzverschiebung. 
Mit dem Übergang des Gebietes wechseln die Angehörigen desselben 
ihre Staatsangehörigkeit. Die Ungerechtigkeit, die hierin liegt, daß 
Staatsangehörige meist gegen ihren Willen gezwungen werden, in die 
Kompetenzsphäre eines anderen Staates zu gelangen, hat zur Aus 
bildung zweier Institute geführt, die, ohne daß bei einer Gebietsab 
tretung die beteiligten Staaten völkerrechtlich gezwungen werden, aus 
sie Rücksicht zu nehmen, doch in neueren Vertrügen mehr und mehr 
Aufnahme zu finden pflegen: Es handelt sich um die Institute Plebi 
szit und Option. 
Das Plebiszit, das vor allem seit den Kriegen der französischen
	        
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