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Staatensukzession — Plebiszit.
3. Gebiete, wie Südwestasrika und gewisse Inseln des australischen
Stillen Ozeans mit geringer Bevölkerungsdichte und geringer Aus
dehnung, die 'nach den Gesetzen des Mandatars als integrierender
Bestandteil seines Gebiets zu verwalten sind.
Ist im 3. Falle die Gebietszuweisung ohne weiteres ersichtlich,
so handelt es sich im 2. um verhüllte Gebietsabtretung, im 1. lMeso-
potamien, Syrien, Palästina) um die zukünstige Schasfung von Pro
tektoraten.
b) Nicht als Gebietsabtretung auszufassen ist die Aufteilung eines
Staates in Interessensphären, als deren bekannteste die rechtliche,
freilich nur relativ, inter partes, wirkende Sanktionierung einer nord
persischen für Rußland, einer südpersischen für England durch den
russisch-britischen Vertrag vom 31. August 1907 anzusehen ist. Hier
sind wirtschaftliche Machtbereiche gegeneinander abgegrenzt.
c) Nicht als Übergang kraft Zession, sondern als Gebietsübergänge
der zweiten Hauptgruppe sind Veränderungen in der Rechtswelt auf
zufassen, bei denen ein Staat einen anderen kriegerisch vollkommen
niederkämpft und sich nunmehr von dem Besiegten in einem wohl
äußerlich in Vertragsform gekleideten Dokument die Vernichtung des
Staates bestätigen läßt. So kann es zweifelhaft sein, ob der Friede
von Prätoria vom 31. Mai 1902 zwischen England und den Buren
staaten überhaupt noch den Charakter eines Vertrages zwischen zwei
Staaten darstellt, oder ob nicht vielmehr England bereits die Staats
gewalt in diesen Gebieten besessen hat und sich nur noch die Nieder
werfung im Mantel eines Vertrages bestätigen ließ.
d) Die notwendige Folge einer vertraglichen Abtretung ist der
Übergang von Staatsgebiet, die Zurückziehung einer und die Aus
dehnung einer anderen Staatsgewalt, eine Kompetenzverschiebung.
Mit dem Übergang des Gebietes wechseln die Angehörigen desselben
ihre Staatsangehörigkeit. Die Ungerechtigkeit, die hierin liegt, daß
Staatsangehörige meist gegen ihren Willen gezwungen werden, in die
Kompetenzsphäre eines anderen Staates zu gelangen, hat zur Aus
bildung zweier Institute geführt, die, ohne daß bei einer Gebietsab
tretung die beteiligten Staaten völkerrechtlich gezwungen werden, aus
sie Rücksicht zu nehmen, doch in neueren Vertrügen mehr und mehr
Aufnahme zu finden pflegen: Es handelt sich um die Institute Plebi
szit und Option.
Das Plebiszit, das vor allem seit den Kriegen der französischen