Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Seestiaßeilrecht. 
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See Anarchie herrsche, vielmehr gilt das Prinzip, daß dort alle Schiffe 
dem Rechte des Staates unterfallen, dessen Flagge sie nach Maßgabe 
des jeweiligen Landesrechts zu führen berechtigt sind und führen. Sie 
gelten als „schwimmende Heimatsteile" (territoires flottants). Ein 
auf hoher See auf einem deutschen Schiff geborenes Kind ist also 
deutsch, ein auf hoher See auf einem französischen Schiffe von einem 
Engländer an einem Amerikaner verübter Mord ist nach französischem 
Recht in Frankreich abzuurteilen. 
Der Freiheit des Meeres entspricht es, wenn der Fischfang für alle 
Nationen auf ihm offen steht, und wenn das hohe Meer von den Krieg 
führenden zum Kriegsschauplatz gemacht werden darf. Einschränkungen 
ergeben sich teils aus Völkergewohnheitsrecht, teils aus besonderen 
Abmachungen interessierter Mächte. In erster Hinsicht bestehen die 
Vorschriften über Anhaltung und Durchsuchung im Zusammenhang 
mit Blockade- und Konterbanderecht, in letzterer gewisse Befugnisse, 
wie sie sich aus einer Reihe von Abkommen ergeben. (Siehe III.) 
III. a) Bis 1910 fehlte es an einer einheitlichen Regelung für eine 
Seestraßenordnung, es waren also insbesondere keine Vorschriften 
über Fahrtrichtungen zur Verhütung von Kollisionen und ähnlichen 
Fällen getroffen. ' Doch haben sich die Mehrzahl der Staaten an ein 
englisches Gesetz von 1862, das Regeln über die Verhütung von 
Kollisionen zur See enthielt, gehalten, und ebenso war der Commercial I 
Code of Signals for the Use of all Nations (1857) für alle seefahrenden | 
Nationen vorbildlich. 
Am 28. September 1910 sind von den seefahrenden Staaten Eu 
ropas, den Vereinigten Staaten von Amerika und einer Reihe von 
südamerikanischen Staaten zwei Abkommen unterzeichnet worden, | 
das eine zur Vereinheitlichung gewisser Rechtsregeln im Hinblick auf 
Zusammenstöße zwischen Schiffen, das andere zur Vereinheitlichung 
gewisser Rechtsregeln betreffend Hilfeleistung und Rettung zur See. 
Weiter tagte im Jahre 1913 die sogenannte Titanic-Konferenz (s. unten 
§ 27). 
b) 1. Über die Einschränkungen, die sich aus Blockade- und Konter 
banderecht ergeben, siehe unten § 47 ff. 
2. Die sogenannte Flaggenprüfung (Verification du Pavillon). 
Ein Recht zur Prüfung der Flagge, bestehend in der Anhaltung 
eines Schiffes (droit d’arret) der (meist an Bord) erfolgenden Ein 
sicht in die Schiffspapiere (Verification du Pavillon), evtl. Durch-
	        
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