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Revision der Volkszählungslisten wird durch besondere Anordnungen
geregelt.
Wenn endlich die Regierungs-Instruktion auch die Zusammenstellung
der statistischen Nachrichten hervorhebt, so ist hierunter
nicht bloß die genaue und sachgemäße Einreihung in die vorgeschriebenen
Formulare, sondern auch eine, den Anforderungen des
praktischen Bedürfnisses, den Zwecken der Behörden und des
Publikums dienende Nutzbarmachung zu verstehen.
Hierzu gereicht namentlich eine angemessene Veröffentlichung
derselben. Dies ist ein unentbehrliches Mittel, das so häufig
fehlende Interesse und Verständnis für die Aufgaben und die Bedeutsamkeit
der Statistik bei den Behörden wie beim Publikum
zu wecken und in die richtigen Wege zu leiten, dadurch eine
größere Bereitwilligkeit und Gewissenhaftigkeit bei den statistischen
Erhebungen zu erzielen und die Statistik mit dem Leben in fruchtbringende
Wechselwirkung zu setzen.
Es sind hiermit nicht bloß die einfachen Bekanntmachungen
von statistisch zusammengestellten Zahlenergebnissen gemeint, wie
solche den Behörden und dem Publikum durch die Amts- und
Kreis-Blätter usw. periodisch bestimmten amtlichen Zwecken mitgeteilt
zu werden pflegen, sondern es handelt sich darum, die
Resultate der statistischen Ermittelungen durch eine eingehendere
Bearbeitung allgemein verständlich und anwendbar zu machen.
Solche für die Öffentlichkeit bestimmten Darstellungen sind
ebenso wünschenswert und notwendig für den ganzen Regierungsbezirk,
wie für die einzelnen landrätlichen Kreise, ja auch — je
nach dem Umfange und Gewicht der verschiedenen lokalen Zustände
und Bedürfnisse — für einzelne Ortsbezirke und Gemeinden,
besonders für die Städte.
Der Kern war also hier, daß die Regierungen gewissermaßen
eine Mittelinstanz zwischen der obersten statistischen Behörde
und den unteren Erhebungsorganen hinsichtlich der Statistik
darstellen sollten bei aller Wahrung einer bestimmten Sonderstellung,
die sie mehr dem Ministerium des Innern als dem Statistischen
Bureau unterstellt sein ließ. Jedenfalls waren statistische Dezernate,
also besondere höhere Beamtenstellen, denen die Leitung des
statistischen Dienstes bei den Regierungen obliegen sollte, gedacht.
Aus diesem und keinem anderen Grunde ist dann auch folgerichtig
durch Ministerial-Erlaß vom 15. August 1862 das Statistische Seminar
am Kgl. Statistischen Bureau, oder, wie es wörtlich heißt,
der theoretisch-praktische Kursus zur Ausbildung in der amtlichen