Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Revision  der  Volkszählungslisten  wird  durch  besondere  Anordnungen ­
  geregelt.
Wenn  endlich  die  Regierungs-Instruktion  auch  die  Zusammenstellung ­
  der  statistischen  Nachrichten  hervorhebt,  so  ist  hierunter
nicht  bloß  die  genaue  und  sachgemäße  Einreihung  in  die  vorgeschriebenen ­
  Formulare,  sondern  auch  eine,  den  Anforderungen  des
praktischen  Bedürfnisses,  den  Zwecken  der  Behörden  und  des
Publikums  dienende  Nutzbarmachung  zu  verstehen.
Hierzu  gereicht  namentlich  eine  angemessene  Veröffentlichung
derselben.  Dies  ist  ein  unentbehrliches  Mittel,  das  so  häufig
fehlende  Interesse  und  Verständnis  für  die  Aufgaben  und  die  Bedeutsamkeit ­
  der  Statistik  bei  den  Behörden  wie  beim  Publikum
zu  wecken  und  in  die  richtigen  Wege  zu  leiten,  dadurch  eine
größere  Bereitwilligkeit  und  Gewissenhaftigkeit  bei  den  statistischen
Erhebungen  zu  erzielen  und  die  Statistik  mit  dem  Leben  in  fruchtbringende ­
  Wechselwirkung  zu  setzen.
Es  sind  hiermit  nicht  bloß  die  einfachen  Bekanntmachungen
von  statistisch  zusammengestellten  Zahlenergebnissen  gemeint,  wie
solche  den  Behörden  und  dem  Publikum  durch  die  Amts-  und
Kreis-Blätter  usw.  periodisch  bestimmten  amtlichen  Zwecken  mitgeteilt ­
  zu  werden  pflegen,  sondern  es  handelt  sich  darum,  die
Resultate  der  statistischen  Ermittelungen  durch  eine  eingehendere
Bearbeitung  allgemein  verständlich  und  anwendbar  zu  machen.
Solche  für  die  Öffentlichkeit  bestimmten  Darstellungen  sind
ebenso  wünschenswert  und  notwendig  für  den  ganzen  Regierungsbezirk, ­
  wie  für  die  einzelnen  landrätlichen  Kreise,  ja  auch  —  je
nach  dem  Umfange  und  Gewicht  der  verschiedenen  lokalen  Zustände ­
  und  Bedürfnisse  —  für  einzelne  Ortsbezirke  und  Gemeinden,
besonders  für  die  Städte.
Der  Kern  war  also  hier,  daß  die  Regierungen  gewissermaßen ­
  eine  Mittelinstanz  zwischen  der  obersten  statistischen  Behörde ­
  und  den  unteren  Erhebungsorganen  hinsichtlich  der  Statistik
darstellen  sollten  bei  aller  Wahrung  einer  bestimmten  Sonderstellung, ­
  die  sie  mehr  dem  Ministerium  des  Innern  als  dem  Statistischen
Bureau  unterstellt  sein  ließ.  Jedenfalls  waren  statistische  Dezernate,
also  besondere  höhere  Beamtenstellen,  denen  die  Leitung  des
statistischen  Dienstes  bei  den  Regierungen  obliegen  sollte,  gedacht.
Aus  diesem  und  keinem  anderen  Grunde  ist  dann  auch  folgerichtig
durch  Ministerial-Erlaß  vom  15.  August  1862  das  Statistische  Seminar ­
  am  Kgl.  Statistischen  Bureau,  oder,  wie  es  wörtlich  heißt,
der  theoretisch-praktische  Kursus  zur  Ausbildung  in  der  amtlichen
            
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