Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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des Aufnahmematerials obliegen. Fernerhin die Aufbereitung, 
so daß er analog einem Teile der jetzigen Tätigkeit der 
statistischen Landesämter gegenüber dem reichsstatistischen Amt 
mit einem Rückfall in das Frühere (Landräte) z. ß. die fertigen 
Tabellen zu einem bestimmten Termin an das Landesamt abzu 
liefern hätte. Eine wissenschaftliche Darstellung wäre nicht be 
liebt wegen der Einheitlichkeit der wissenschaftlichen Gesamtdar 
stellung der Zentralstelle. Als staatlicher Statistiker wäre also 
dieser Provinzialstatistiker mehr gebunden, er würde eine unter 
geordnete Stellung einnehmen. Dieses wiegt aber nicht so schwer, 
als natürlich der Provinzialstatistiker, durch Subalternbeamte unter 
stützt, lediglich Aufsichtsorgan in bezug auf den Gang der Er 
hebungen ist. 
Der eigentliche Kern und die eigentliche Bedeutung der Tätig 
keit des Provinzialstatistikers liegt dagegen in der selbständigen 
wissenschaftlichen Bearbeitung aller statistischen Angelegen 
heiten der Provinz. Dazu würden natürlich auch die Gebiete der 
staatlichen Statistik gehören, sofern sie für die kommunale Ver 
waltung von besonderem Interesse sind. Der Statistiker würde in 
dieser Beziehung als Provinzialkommunalbeamter handeln. Es würde 
hier nun der Streitfall eintreten können, daß bei der Darstellung 
einer staatlichen statistischen Erhebung, z. B. der Volkszählungs 
oder Berufszählungsergebnisse, der Provinzialstatistiker wissen 
schaftlich zu einem der statistischen Zentralstelle gerade diametral 
entgegengesetzten Ergebnis kommt, weil er besser über die wirk 
lichen Verhältnisse der Provinz orientiert ist als das fernstehende 
Landesamt. Diese Gegensätzlichkeit würde dem Ansehen der 
Statistik nicht schaden, im Gegenteil, sie würde sie fördern. Die 
Disziplin gegenüber dem Statistischen Landesamt würde allerdings 
etwas leiden; da es aber eine Disziplin in wissenschaftlichen Dingen 
nicht gibt, so würde eine derartige Polemik für die weiterstrebende 
Erkenntnis der Statistik und damit auch des Staatswohles von 
allergrößter Bedeutung sein. Dieser Provinzialstatistiker hätte das 
Gute, daß er oft ein sehr wirksames Korrektiv der obersten Landes 
statistik abgeben könnte, während er andererseits gegenüber dem 
Landesdirektor, also gegenüber der kommunalen Verwaltung ein 
ebenfalls nicht unwirksames Kontroll- und Aufsichtsorgan hin 
sichtlich des Zahlenaufbaues und der Zahlengestaltung des Ver 
bandes darstellen würde. Die positive Bedeutung des Provinzial 
statistikers liegt — um noch einmal zu resümieren — jedenfalls 
in der selbständigen wissenschaftlichen Bearbeitung sämtlicher
	        
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