Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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statistischer  Angelegenheiten  der  Provinz,  in  der  Leitung  und
Überwachung  der  staatlichen  Erhebungen  und  allgemeinen  Statistiken. ­
  Der  Provinzialstatistiker  wäre,  um  es  kurz  zu  bezeichnen,
allgemeiner  Wissenschaftsbeamter  der  Provinz,  der  nur  hinsichtlich
der  staatlichen  Statistik  Mittelsorgan  der  statistischen  Zentralstelle
ist  durch  Überwachung  der  Erhebungsarbeiten  und  Bereitstellung
der  fertigen  Tabellen  der  Provinz.
Wie  bei  den  Selbstverwaltungskörpern  der  Provinz,  so
ließe  sich  natürlich  auch  in  den  Kreisen  eine  Statistikerstelle
einrichten.  Dies  um  so  eher,  als  bereits  ein  Kreis  mit  der  Schaffung ­
  einer  statistischen  Berufsbeamtenstelle  vorangegangen  ist
und  als  es  eine  ganze  Anzahl  von  Kreisen  gibt,  die  sowohl
ihrer  Bedeutung  nach  hinsichtlich  der  Volkszahl,  als  auch  hinsichtlich ­
  der  wirtschaftlichen  oder  sonstigen  Verhältnisse  eine
statistisch  geschulte  Kraft  geradezu  dringend  haben  müssen.  Die
Stellung  des  Kreisstatistikers  wäre  analog  der  des  Provinzialstatistikers, ­
  nur  mit  dem  Unterschiede,  daß  der  Kreisstatistiker  in  gewisser ­
  Beziehung  hinsichtlich  der  staatlichen  Statistik  neben  dem
Statistischen  Landesamt  auch  dem  Provinzialstatistiker  nachgeordnet ­
  wäre,  indem  er  das  Erhebungsmaterial,  die  Tabellen  usw.
zunächst  an  den  Provinzialstatistiker  abliefern  müßte.  Diese  Frage
ist  aber  gänzlich  bedeutungslos  und  leicht  zu  regeln.  Dem  Landrat ­
  wäre  er  nur  als  dem  Vorsitzenden  des  Kreisausschusses  unterstellt, ­
  soweit  überhaupt  bei  der  souveränen  Stellung  des  Statistikers
von  einer  Unterstellung  des  Statistikers  die  Rede  sein  kann 1 ).  Seine
Aufgabe  wäre  die  wissenschaftliche  Darstellung  der  Kreisangelegenheiten. ­
  Daß  diese  sehr  gut  Objekt  sein  können,  beweisen  die  zahlreichen ­
  verdienstlichen  Veröffentlichungen  des  Kreises  Teltow.  Die
selbständige  Bearbeitung  der  Kreisverhältnisse  ist  aber  sogar  ein  Bedürfnis. ­
  Nicht  allein  wegen  der  lokalen  Interessen  und  Sonderheiten, ­
  sondern  zur  Bewältigung  und  Erkenntnis  der  großen
innerpolitischen  Aufgaben  des  Staates.  Es  sei  nur  an  das  Problem
der  inneren  Kolonisation  erinnert,  die  eine  Bevölkerungsfortschreibung ­
  und  eine  Erfassung  der  Wanderungsvorgänge  zum  mindesten
in  den  östlichen  Provinzen  geradezu  zur  nationalen  Pflicht  macht.
Welchen  Wert  derartige  Untersuchungen  haben,  beweist  das  ver--
 1 )  Es  würde  dieses  natürlich  ein  Nebenherlaufen  der  Statistik  mit  der  Verwaltung
zur  Voraussetzung  haben,  wie  dieses  in  gewissem  Sinne  und  mutatis  mutandis  bei  der
Katasterverwaltung  der  Fall  ist,  wo  z.  B.  der  Katasterkontrolleur,  also  sogar  ein  mittlerer
Beamter,  »nicht  unter  der  Kreisbehörde  steht,  sondern  dem  Landrat  koordiniert  ist«.  Vgl.
Jacobi,  Die  Katasterverwaltung  in  Preußen.  Verwaltungsarchiv,  Bd.  21.  S.  86.
            
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