40
Auf dem Gut Liepen, Besitzer Amtsvorsteher Denkmann, wurde
die Milchwagenfahrerin ohne ersichtlichen Grund gekündigt.
Auf dem Gut Padderow, Besitzer Herr Pantel, wurde der De
putatarbeiter P. W. gekündigt, weil er Pantel mit einer kleinen Lohnforde
rung gekommen war, die auf anderen Gütern auch gezahlt wird. Als
W. dem P. vorhielt, daß er nicht ziehen könne, bevor er eine andere
Wohnung habe, da feine Frau lungenkrank fei, welche Krankheit sie sich
während ihrer neunjährigen Dienstzeit als Melkefrau bei Herrn
Pantel zugezogen hätte, gab ihm P. zur Antwort, er brauche eine kranke
Frau nicht zu ernähren, und das andere würde das Amtsgericht machen.
W. ist eifriger Anhänger der Organisation.
Kreis Greifenberg.
Auf den Gütern R e n f i n und L o p p n o w haben sechs Arbeiter
familien die Kündigung erhalten, darunter eine Witwe. — Beim Bauernhofs
besitzer Filter in S ch l e f f i n ist Vorstand K. V. gekündigt worden. —
Der Kassierer W. beim Bauernhossbesitzer R a ck o w ist gekündigt worden.
V. war vier Jahr, W. zehn Jahre im Dienst.
Auf dem Gut S ch r u p t o w , Besitzer Landrat a. D. v. B r o ck h u s e n ,
sind fünf Arbeiterfamilien gekündigt worden. Me Arbeiter sind drei bis
sechs Jahre auf dem Gut beschäftigt gewesen. Der Grund der Kündigung
ist aus folgendem Schreiben ersichtlich:
Treptow, den 12. Dezember 1919.
Im Auftrag des Herrn Landrats a. D. von Brockhufen-Iustin dort
fordere ich Sie hierdurch auf, die von Ihnen bewohnten Räume einfckl.
Nebengelaß bis spätestens zum 1. Januar 1920 zu räumen.
Da Sie der Aufforderung meines Auftraggebers vom 4. Dezember zur
Wiederaufnahme der Arbeit nicht nachgekommen find, ist die Ihnen an
gedrohte sofortige Entlassung in Kraft getreten und steht Ihnen die Nutzung
der Wohnung nur noch bis zum 19. d. M. zu. Mit Rücksicht auf das
bevorstehende Weihnachtsfest will Ihnen mein Auftraggeber die Weiter
benutzung der Wohnung das Fest über gestatten und verlangt Räumung
zum 1. Januar 1920.
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so haben Sie
Klage auf Räumung zu gewärtigen. Hochachtungsvoll
Der Iustizrat. (Unterschrift.)
Treptow, den 20. Dezember 1919.
Im Auftrage des Herrn Landrat von Brockhufen teile ich Ihnen auf
Grund neuerlicher von ihm mir erteilter Anweisung folgendes mit:
Sie haben die Arbeit wiederaufgenommen. Herr Landrat von Brock-
hufen ist unter diesen Umständen geneigt, unter A u f r e ch t e r h a l -
t u n g der geschehenen Aufkündigung d e s A r b e i t s Ver
hältnisses Ihnen das Verbleiben in Ihrer Wohnung bis zum 1. April
1920 zu gestatten, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß Sie
bis dahin ununterbrochen die Ihnen obliegenden Arbeiten den:
Dienst- und Arbeitsvertrag gemäß verrichten, auch sonst gegen den Ver
trag in keiner Weise verstoßen und am 1. April 1920 die Wohnung wider
spruchslos räumen. Unterbrechen Sie inzwischen vor dem 1. April
1 9 2 0 wieder die Arbeit oder lassen Sie sich sonstige Verstöße gegen den
Vertrag zuschulden kommen, so hat mit dem Zeitpunkt, in dem dies ge
schieht. das Vertragsverhältnis sofort ein Ende und haben Sie dann
sofort die Ihnen eingeräumte Wohnung zu räumen. Andernfalls