Full text: Der Pommersche Landbund

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Auf dem Gut Liepen, Besitzer Amtsvorsteher Denkmann, wurde 
die Milchwagenfahrerin ohne ersichtlichen Grund gekündigt. 
Auf dem Gut Padderow, Besitzer Herr Pantel, wurde der De 
putatarbeiter P. W. gekündigt, weil er Pantel mit einer kleinen Lohnforde 
rung gekommen war, die auf anderen Gütern auch gezahlt wird. Als 
W. dem P. vorhielt, daß er nicht ziehen könne, bevor er eine andere 
Wohnung habe, da feine Frau lungenkrank fei, welche Krankheit sie sich 
während ihrer neunjährigen Dienstzeit als Melkefrau bei Herrn 
Pantel zugezogen hätte, gab ihm P. zur Antwort, er brauche eine kranke 
Frau nicht zu ernähren, und das andere würde das Amtsgericht machen. 
W. ist eifriger Anhänger der Organisation. 
Kreis Greifenberg. 
Auf den Gütern R e n f i n und L o p p n o w haben sechs Arbeiter 
familien die Kündigung erhalten, darunter eine Witwe. — Beim Bauernhofs 
besitzer Filter in S ch l e f f i n ist Vorstand K. V. gekündigt worden. — 
Der Kassierer W. beim Bauernhossbesitzer R a ck o w ist gekündigt worden. 
V. war vier Jahr, W. zehn Jahre im Dienst. 
Auf dem Gut S ch r u p t o w , Besitzer Landrat a. D. v. B r o ck h u s e n , 
sind fünf Arbeiterfamilien gekündigt worden. Me Arbeiter sind drei bis 
sechs Jahre auf dem Gut beschäftigt gewesen. Der Grund der Kündigung 
ist aus folgendem Schreiben ersichtlich: 
Treptow, den 12. Dezember 1919. 
Im Auftrag des Herrn Landrats a. D. von Brockhufen-Iustin dort 
fordere ich Sie hierdurch auf, die von Ihnen bewohnten Räume einfckl. 
Nebengelaß bis spätestens zum 1. Januar 1920 zu räumen. 
Da Sie der Aufforderung meines Auftraggebers vom 4. Dezember zur 
Wiederaufnahme der Arbeit nicht nachgekommen find, ist die Ihnen an 
gedrohte sofortige Entlassung in Kraft getreten und steht Ihnen die Nutzung 
der Wohnung nur noch bis zum 19. d. M. zu. Mit Rücksicht auf das 
bevorstehende Weihnachtsfest will Ihnen mein Auftraggeber die Weiter 
benutzung der Wohnung das Fest über gestatten und verlangt Räumung 
zum 1. Januar 1920. 
Kommen Sie dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so haben Sie 
Klage auf Räumung zu gewärtigen. Hochachtungsvoll 
Der Iustizrat. (Unterschrift.) 
Treptow, den 20. Dezember 1919. 
Im Auftrage des Herrn Landrat von Brockhufen teile ich Ihnen auf 
Grund neuerlicher von ihm mir erteilter Anweisung folgendes mit: 
Sie haben die Arbeit wiederaufgenommen. Herr Landrat von Brock- 
hufen ist unter diesen Umständen geneigt, unter A u f r e ch t e r h a l - 
t u n g der geschehenen Aufkündigung d e s A r b e i t s Ver 
hältnisses Ihnen das Verbleiben in Ihrer Wohnung bis zum 1. April 
1920 zu gestatten, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß Sie 
bis dahin ununterbrochen die Ihnen obliegenden Arbeiten den: 
Dienst- und Arbeitsvertrag gemäß verrichten, auch sonst gegen den Ver 
trag in keiner Weise verstoßen und am 1. April 1920 die Wohnung wider 
spruchslos räumen. Unterbrechen Sie inzwischen vor dem 1. April 
1 9 2 0 wieder die Arbeit oder lassen Sie sich sonstige Verstöße gegen den 
Vertrag zuschulden kommen, so hat mit dem Zeitpunkt, in dem dies ge 
schieht. das Vertragsverhältnis sofort ein Ende und haben Sie dann 
sofort die Ihnen eingeräumte Wohnung zu räumen. Andernfalls
	        
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