;ct g= und Stunden loh nsätze der Forstarbeiter, wie dieselben
in den bis jetzt abgeschlossenen Tarifen fe st gelegt sind.
Bezirk, für welchen
der Lohnsatz gilt
Tage- oder Stundenlöhne
Preußische Staats
forsten
Die Löhne sind in den einzelnen Regierungsbezirken festgelegt.
Siehe Tabelle Seite 27.
Bayern
Stundenlöhne für Männer:
16-18 „
Stundenlöhne für Frauen:
1. Stoffe
2. Klasse
3. Klasse
. 1,70
1,40
1,20 Mk.
. 1,50
1,20
1- „
0,80 „
. 1,30
1-
. 1-
0,80
0,70 Mk.
. 0,90
0,70
0,60 „
von 16—18 Jahren .
Vorarbeiter erhalten für jede Stunde einen Aufschlag von
mindestens 5 Pf.
Württemberg
1. Stoffe 2. Stoffe 3. Stoffe
Stundenlöhne:
Für Holzhauer, Wegeneubau-, Wege-
unterhaltungs-,Kultur-ufw.-Arbeiter
Arbeiter über 20 Jahre ....
„ von 18—20 Jahren .
„ unter 18 „
Arbeiterinnen über 18 Jahre. .
„ unter 18 Jahren
Für Arbeiter und Arbeiterinnen unter 16 Jahren wird der
Lohn nach freier Vereinbarung festgesetzt.
1,65
1,45
1,15
h-
0,80
1,55
1,25
1,05
0,90
0,70
1,30 Mk.
1,10 „
0,90 „
0,70 „
0,60 „
Pfälzische Staats-
forstverwaltung
Stundenlöhne:
Für vollwertige Arbeiter über 20 Jahre 1,40 Mk.
„ „ „ von 18—20 Jahren .... 1,20 „
,, ,, ,, ,, 16 18 /, .... 1, „
„ Arbeiterinnen über 18 Jahre 0,80 „
„ „ von 16—18 Jahren 0,70 „
Vorarbeiter erhalten für jede Arbeitsstunde mindestens
10 Pf. Zuschlag.
Freistaat Sachsen
Stundenlohn 1,50 Mk., für besondere Arbeiten 1,70 Mk.
Sachsen-Weiniar-
Eisenach
Stundenlöhne:
Für Arbeiter über 18 Jahre
„ „ von 16—18 Jahren. . .
„ „ unter 16 Jahren ....
„ Arbeiterinnen über 18 Jahre . .
„ „ von 16—18 Jahren
„ „ unter 16 „
1. Klasse
1,60
1,35
1,10
0,80
0,80
0,70
2. Klasse
1,50 Mk.
1,25 „
1 - „
0,75 „
0,75 „
0,65 „
Sachscn-Altenburg
Stundenlöhne:
Für Männer über 18 Jahre
„ „ v. 16—18 Jahren
„ Frauen über 18 Jahre.
„ „ v. 16—18 Iahreit
Grund»
Teuer.»
Kamil.»
Kinder-
lohn
zutage
gelb
zutage
0,75
0,60
0,10
0,05 Mk.
0,50
0,30
0,10
0,05 „
0,35
0,20
0,10
0,05 „
0,25
0,20
—
„
1. Klasse
2. Klasse
1,60
1,30 Mk.
Sachsen-Meiningen
Stundenlöhnc:
Für Arbeiter über 20 Jahre
„ „ von 18—20 Jahren. .
„ ' „ 16-18 „ . .
„ „ unter 16 „
„ Arbeiterinnen über 18 Jahre .
„ „ unter 18 Jahren.
1,45
1,20
1,-
0,80
0,65
1,20
1-
0,90
0,60
0,45
23-