Full text: Der Wald und seine Arbeiter

Bezirk, für welchen 
der Lohnsatz gilt 
Tage- oder Stundenlöhne 
(Sem. Dossenheim. 
Kreis Heidelberg 
Mindestlohn pro Tag: 
In Klaffe A für männliche Arbeiter über 20 Jahre 12,— Mk. 
„ „ B „ „ „ v. 18—20 Jahren 10,50 „ 
„ „ C „ „ „ v. 10—18 „ 8,60 „ 
„ ,, 0 ,, „ ,, v. 14 -16 ,, 6,50 ,, 
Auf obige Lohnsätze erfolgt eine Teuerungszulage, für Ver 
heiratete 2b Prozent, für Ledige 15 Prozent. 
Forstreviere Koberg 
n»d Farchan 
Tagelohu für Arbeiter 10,— Mk. 
„ „ Arbeiterinnen 6,40 „ 
Fürstl. Hofkammer 
im Freistaat Renß 
Stundenlöhne: 
Für Arbeiter über 18 Jahre. . 1,50 Mk. 
„ „ von 16—18 Jahren 1,20 „ 
„ „ unter 16 Jahren 0,90 „ 
„ Arbeiterinnen über 17 Jahre. . . *. 0,60 „ 
„ „ unter 17 Jahren 0,45 „ 
Hofkammer Greiz. 
Forstrev.Hermanns^ 
grün, Ponlit und 
Heinrichsgrün 
Stundenlöhne für volleistungsfähige Arbeiter: 
Für Arbeiter über 18 Jahre 1,60 Mk. 
„ „ von 16—18.Jahren 1,30 „ 
„ „ unter 16 Jahren 1,— „ 
Reichsgräfl. Schaff- 
gottsches Freistan- 
- desherrl. Kameral- 
arnt Hermsdorf u. 
Kynast in Schlesien 
Stundenlöhne: 
Für männl. vollarbeitsf. Arbeiter über 18 Jahre. . 1,50 Mk. 
„ „ „ „ v. 16—18 Jahren 1,10 „ 
„ „ „ „ unter 16 „ 0,90 „ 
„ weibl. „ „ über 18 Jahre. . 0,60 „ 
„ „ „ „ v. 16 18 Jahren 0,40 „ 
„ ,, ,, ,, unter 16 ,, 0,25 ,, 
Die Lohufestsetzung für nicht vollarbeitsfähige Arbeiter und 
Arbeiterinnen unterliegt der freien Vereinbarung zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 
Bezirk Pirna i. Sa. 
Stundenlöhne: 
1. Für ständige Waldarbeiter, und zwar: 
Für vollwertige Arbeiter über 18 Jahre 1,20 Mk. 
„ Arbeiter von 16—18 Jahren 1, „ 
„ Arbeiter unter 16 Jahren 0,95 „ 
2. Für nichtständige Waldarbeiter, und zwar: 
Für vollwertige Arbeiter über 20 Jahre. ...... 1,— Mk. 
„ Arbeiter von 18 20 Jahren 0,85 „ 
„ „ „ 17—18 „ . • 0,75 „ 
// rf rr 16“ 17 rr ........... 0,65 , r 
ff rr rr 15 16 „ ........... 0,55 ,, 
rr rr rr 15 ,, ........... 0,50 „ 
3. Für ständige Waldarbeiterinnen: 
Die Hälfte der für ständige Waldarbeiter geltenden Lohnsätze. 
4. Für nichtständige Waldarbeiteriunen, und zwar: 
Für vollwert, weibliche Arbeitskräfte über 18 Jahre 0,48 Mk. 
„ Mädchen von 16—18 Jahren 0,43 „ 
„ „ ,/ 14—16 „ 0P8 „ 
„ Kinder zwischen 12 und 14 Jahren 0,15 Mk. bis 0,25 „ 
Für nichtvollwertige Arbeiter und Arbeiterinnen bleibt die 
Festsetzung des Lohnes der besonderen Vereinbarung zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Hinzuziehung des Arbeiter- 
ausschusses vorbehalten. 
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