Full text : Der Wald und seine Arbeiter

Bezirk,  für  welchen
der  Lohnsatz  gilt

Tage-  oder  Stundenlöhne

(Sem.  Dossenheim.
Kreis  Heidelberg

Mindestlohn  pro  Tag:
In  Klaffe  A  für  männliche  Arbeiter  über  20  Jahre  12,—  Mk.
„  „  B  „  „  „  v.  18—20  Jahren  10,50  „
„  „  C  „  „  „  v.  10—18  „  8,60  „
„  ,,  0  ,,  „  ,,  v.  14  -16  ,,  6,50  ,,
Auf  obige  Lohnsätze  erfolgt  eine  Teuerungszulage,  für  Verheiratete ­
  2b  Prozent,  für  Ledige  15  Prozent.

Forstreviere  Koberg
n»d  Farchan

Tagelohu  für  Arbeiter  10,—  Mk.
„  „  Arbeiterinnen  6,40  „

Fürstl.  Hofkammer
im  Freistaat  Renß

Stundenlöhne:
Für  Arbeiter  über  18  Jahre.  .  1,50  Mk.
„  „  von  16—18  Jahren  1,20  „
„  „  unter  16  Jahren  0,90  „
„  Arbeiterinnen  über  17  Jahre.  .  .  *.  0,60  „
„  „  unter  17  Jahren  0,45  „

Hofkammer  Greiz.
Forstrev.Hermanns^
grün,  Ponlit  und
Heinrichsgrün

Stundenlöhne  für  volleistungsfähige  Arbeiter:
Für  Arbeiter  über  18  Jahre  1,60  Mk.
„  „  von  16—18.Jahren  1,30  „
„  „  unter  16  Jahren  1,—  „

Reichsgräfl.  Schaffgottsches
  Freistan--
  desherrl.  Kameralarnt
  Hermsdorf  u.
Kynast  in  Schlesien

Stundenlöhne:
Für  männl.  vollarbeitsf.  Arbeiter  über  18  Jahre.  .  1,50  Mk.
„  „  „  „  v.  16—18  Jahren  1,10  „
„  „  „  „  unter  16  „  0,90  „
„  weibl.  „  „  über  18  Jahre.  .  0,60  „
„  „  „  „  v.  16  18  Jahren  0,40  „
„  ,,  ,,  ,,  unter  16  ,,  0,25  ,,
Die  Lohufestsetzung  für  nicht  vollarbeitsfähige  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  unterliegt  der  freien  Vereinbarung  zwischen
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer.

Bezirk  Pirna  i.  Sa.

Stundenlöhne:
1.  Für  ständige  Waldarbeiter,  und  zwar:
Für  vollwertige  Arbeiter  über  18  Jahre  1,20  Mk.
„  Arbeiter  von  16—18  Jahren  1,  „
„  Arbeiter  unter  16  Jahren  0,95  „
2.  Für  nichtständige  Waldarbeiter,  und  zwar:
Für  vollwertige  Arbeiter  über  20  Jahre.  ......  1,—  Mk.
„  Arbeiter  von  18  20  Jahren  0,85  „
„  „  „  17—18  „  .  •  0,75  „
//  rf  rr  16“  17  rr  ...........  0,65  , r
ff  rr  rr  15  16  „  ...........  0,55  ,,
rr  rr  rr  15  ,,  ...........  0,50  „
3.  Für  ständige  Waldarbeiterinnen:
Die  Hälfte  der  für  ständige  Waldarbeiter  geltenden  Lohnsätze.
4.  Für  nichtständige  Waldarbeiteriunen,  und  zwar:
Für  vollwert,  weibliche  Arbeitskräfte  über  18  Jahre  0,48  Mk.
„  Mädchen  von  16—18  Jahren  0,43  „
„  „  ,/  14—16  „  0P8  „
„  Kinder  zwischen  12  und  14  Jahren  0,15  Mk.  bis  0,25  „
Für  nichtvollwertige  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bleibt  die
Festsetzung  des  Lohnes  der  besonderen  Vereinbarung  zwischen
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  unter  Hinzuziehung  des  Arbeiterausschusses
  vorbehalten.

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