Die volkswirtschaflspolilik.
setts die Schwesterwissenschaften wiederum voraus,
knüpft an deren Arbeiten an. Wir baden bereits angedeutet,
daß die Grundtatsache, die zu wirtschaftlicher Betätigung führt,
das Bedürfnis des Menschen ist; die wirtschaft ist die Lehre von
der Organisation der Bedarfsdeckung. Die Untersuchung der
menschlichen Bedürfnisse ist aber nicht Aufgabe der National
ökonomie, sondern der Psychologie und Physiologie,
deren Ergebnisse der Forscher auf dem Gebiete der Volkswirt
schaft einfach übernimmt. ' Die Feststellung der jeweiligen Be
dingungen, unter denen sich das Wirtschaftsleben verwirklicht,
ist der Geschichtsforschung im weitesten Sinne, der
Wirtschaftsgeographie, der Soziologie über
lassen. (Es gibt kaum eine Wissenschaft, die nicht irgendwie dar
Nationalökonom seinen Zwecken dienstbar macht, wie er seiner
seits anderen Forschern zu dienen hoffen kann. (Es sei dafür nur
wieder umgekehrt daran erinnert, wie sehr die Geschichtswissen
schaft ihr Gesichtsfeld erweiterte, als sie auf die materiellen Be
dingungen der Volksentwicklung zu achten begann; es fei an die
Bereicherung der Jurisprudenz durch das gleiche Vorgehen hin
gewiesen. Um ein Mißverständnis zu vermeiden, das nahe liegen
könnte, sei ausdrücklich betont, daß die Abgrenzung des Gebietes
einer Wissenschaft keineswegs mit der des Arbeitsgebietes eines
Forschers zusammenfällt. Im Gegenteil, das übergreifen in Dcr='
wandte Wissensgebiete befruchtet oft.genug beide; nur muß sich
der Nationalökonom, der historische Forschungen für seine Zwecke
anstellt, bewußt bleiben, daß solange er dies tut, er Historiker
ist und den besonderen Bedingungen dieser Wissenschaft Rech
nung zu tragen hat.
Fragen wir nun nach diesen allgemeineren (Erörterungen,
welches die besonderen Aufgaben der Volkswirt
schaftslehre sind, so wissen wir, daß es sich um Fest
stellung und Erklärung von Tatsachen handelt,
und zwar dou T a tsachen der Wirtschaft. Wie der
einzelne Mensch wirtschaftet, um sich die Mittel zur Bedarfs-
befriedizung zu schaffen, welch-> (Einwirkung das Neben-, Mit-,
Gegeneinanderarbeiten der einzelnen Menschen in der Gesellschaft
hat, wie der Staat als die Verkörperung des Gesamtwillcns
regelnd, hemmend, fördernd in das freie Spiel der Rräfte ein
greift. das ist der Gegenstand unserer Betrachtung. Zu diesem