Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

Die  volkswirtschaflspolilik.
setts  die  Schwesterwissenschaften  wiederum  voraus,
knüpft  an  deren  Arbeiten  an.  Wir  baden  bereits  angedeutet,
daß  die  Grundtatsache,  die  zu  wirtschaftlicher  Betätigung  führt,
das  Bedürfnis  des  Menschen  ist;  die  wirtschaft  ist  die  Lehre  von
der  Organisation  der  Bedarfsdeckung.  Die  Untersuchung  der
menschlichen  Bedürfnisse  ist  aber  nicht  Aufgabe  der  Nationalökonomie, ­
  sondern  der  Psychologie  und  Physiologie,
deren  Ergebnisse  der  Forscher  auf  dem  Gebiete  der  Volkswirtschaft ­
  einfach  übernimmt.  '  Die  Feststellung  der  jeweiligen  Bedingungen, ­
  unter  denen  sich  das  Wirtschaftsleben  verwirklicht,
ist  der  Geschichtsforschung  im  weitesten  Sinne,  der
Wirtschaftsgeographie,  der  Soziologie  überlassen. ­
  (Es  gibt  kaum  eine  Wissenschaft,  die  nicht  irgendwie  dar
Nationalökonom  seinen  Zwecken  dienstbar  macht,  wie  er  seinerseits ­
  anderen  Forschern  zu  dienen  hoffen  kann.  (Es  sei  dafür  nur
wieder  umgekehrt  daran  erinnert,  wie  sehr  die  Geschichtswissenschaft ­
  ihr  Gesichtsfeld  erweiterte,  als  sie  auf  die  materiellen  Bedingungen ­
  der  Volksentwicklung  zu  achten  begann;  es  fei  an  die
Bereicherung  der  Jurisprudenz  durch  das  gleiche  Vorgehen  hingewiesen. ­
  Um  ein  Mißverständnis  zu  vermeiden,  das  nahe  liegen
könnte,  sei  ausdrücklich  betont,  daß  die  Abgrenzung  des  Gebietes
einer  Wissenschaft  keineswegs  mit  der  des  Arbeitsgebietes  eines
Forschers  zusammenfällt.  Im  Gegenteil,  das  übergreifen  in  Dcr='
wandte  Wissensgebiete  befruchtet  oft.genug  beide;  nur  muß  sich
der  Nationalökonom,  der  historische  Forschungen  für  seine  Zwecke
anstellt,  bewußt  bleiben,  daß  solange  er  dies  tut,  er  Historiker
ist  und  den  besonderen  Bedingungen  dieser  Wissenschaft  Rechnung ­
  zu  tragen  hat.
Fragen  wir  nun  nach  diesen  allgemeineren  (Erörterungen,
welches  die  besonderen  Aufgaben  der  Volkswirtschaftslehre ­
  sind,  so  wissen  wir,  daß  es  sich  um  Feststellung ­
  und  Erklärung  von  Tatsachen  handelt,
und  zwar  dou  T a tsachen  der  Wirtschaft.  Wie  der
einzelne  Mensch  wirtschaftet,  um  sich  die  Mittel  zur  Bedarfsbefriedizung
  zu  schaffen,  welch->  (Einwirkung  das  Neben-,  Mit-,
Gegeneinanderarbeiten  der  einzelnen  Menschen  in  der  Gesellschaft
hat,  wie  der  Staat  als  die  Verkörperung  des  Gesamtwillcns
regelnd,  hemmend,  fördernd  in  das  freie  Spiel  der  Rräfte  eingreift. ­
  das  ist  der  Gegenstand  unserer  Betrachtung.  Zu  diesem
            
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