fullscreen: L'évolution industrielle de la Belgique

Sicherung des _Arbeitsverhältniffes. N 
j&ließendes fagen. Bedeutfam ft, daß bereits eine Anzahl von 
Unternehmern zugeben, daß die Räte ein Mittel zur Sörderung 
des Wirtjdhaftsfriedens werden können, und daß mandze Erfchütte- 
rungen, die für die Beteiligten jhwere Nachteile gebracht haben 
würden, durdy das Eingreifen der Räte vermieden worden find. 
Das Mitbejtiimmungsrect der Arbeitnehmer, defjjen Sorde- 
rung aus einem Gefühl des Miktrauens gegen die Arbeitgeber 
heraus geboren ift, kann, wenn es in ridtigem Geijte gehandhabt 
wird, im Laufe der Zeit vielleicht gerade ein Mittel werden, 
diefes Migktrauen zu überwinden und an feine Stelle eine auf 
Dertrauen gegründete Arbeitsgemeinjhaft zwijden den deutfchen 
Unternehmern und der deutjhen Arbeiterjdhaft zu jegen. 
Ein nur halb gelöftes Problem bleibt zur Seit aud} nody das 
Derhältnis der Betriebsräte zu den Gewerkfchaften. Die Tatjache, 
baß fi die Aufgabenkreije der Betriebs« und der Berufsorgani- 
jationen mannigfad} decken und kreuzen, führte von Anfang an 
zu Streitigkeiten zwijdhen beiden. Diefe zu verhindern, hat das 
Betriebsrätegefeß den Gewerkjqhaften eine ganze Reihe von Kon- 
zeffionen gemacht. Zu ihnen gehört 3. B. die Bejtimmung, daß 
bie Befugniffe der wirt[dqhaftliden Dereinigungen von Arbeitern 
und Angeftellten, welde Interefjen ihrer Mitglieder vertreten, 
dur das Betriebsrätegefekß nicht berührt werden; ferner die 
Berechtigung der Gewerkfjchaften, einen Delegierten mit bes 
ratender Stimme in die Betriebsverjammlung zu [dhicken, 
falls Mitglieder der betr. Gewerkfhaft dem Betriebe angehören; 
endlid} die Dorfchrift, daß bei Sehlen eines Tarifvertrages £ohn- 
regulierungen feitens des Betriebsrates nur im CEinver- 
nehmen mit den Gewerk{haften betrieben werden können. Trog 
diefer von vornherein getroffenen Sicherungen hat es jeit dem Be 
jtehen der Betriebsräte an Reibungen zwifhen ihnen und den 
Gewerkjchaften nicht gefehlt. Der Kampf zwijden beiden ift aud 
nodz nicht ausgekämpft. Als ein Sieg der Gewerkfehaften if 
zs aufzufaffen, daß der Entwurf zum Tarifvertragsgejeg wohl 
den Berufss, nicht aber den Betriebsorganijationen die Tarif 
fähigkeit zugefteht. Da die Gewerkjchaften an die wirtfdhaft- 
fiqdjen und fozialen Probleme, die gelöft werden jolen, von größe- 
ren Gefidgtspunkten heraus herangehen als die Betriebsräte, 
in deren fjehr viel engerem Kreis fi fo mandjes Mal audz „der 
Sinn verengern“ mag, fo [teht zu hoffen, daß es den Gewerk- 
jdaften gelingen wird, audz fernerhin gegenüber den Betriebse 
räten das Heft in der Hand zu behalten. 
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