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Finanzkommission des Reichstags bei ihren Beschlüssen
erwarteten „Ertrages im Beharrungszustande" zu be
seitigen.
Die Finanzkommission (vgl. Nr. 994 der Reichstags
drucksachen I. Session 1907/09) hat der Berechnung des
Zukünftigen Ertrages hinsichtlich seines wichtigsten Be
standteiles „Zoll für unbearbeitete ausländische Tabak
blätter" (Rohtabak) weder — wie es von der einen Seite
gewünscht wurde — die Einfuhr der Jahre 1903/4 noch
— wie es von der andern Seite gewünscht wurde —
die Einfuhr der Jahre 1904/07 zu Grunde gelegt, son
dern hat in ihrer Mehrheit immer daran festgehalten,
daß lediglich die 6 Jahre 1903/07 mit einer durchschnitt
lichen Einfuhrmenge von rund 660 000 dz als für den
BeharrungsZustand maßgebend anzusehen seien; hierbei
setzte sie den mutmaßlichen Wert von 660000 dz mit
106 Millionen Mark (rund 160 Mark für den Doppel-
zentner) an.
Erst zum Schlüsse der Beratungen fand sich die Mehr
heit in dem Willen zusammen, den der Zigaretten
fabrikation dienenden Rohtabak dem Wertzölle zu entziehen
und an seiner Statt — in Ausbildung des für diese In
dustrie bereits bestehenden Steuersystems — die Van-
derolensteuersätze für Zigaretten zu erhöhen. Entsprechend
einer Schätzung der Einfuhr von Zigarettenrohtabak
auf ca. 60000 dz*) war somit die ursprünglich auf ins-
*) Tatsächlich betrug sie, wie damals noch nicht festzustellen war,
entsprechend der Einfuhrmeuge von 80000 dz im Rechnungsjahre 1910: