Full text: Zur Wertzollfrage

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Finanzkommission des Reichstags bei ihren Beschlüssen 
erwarteten „Ertrages im Beharrungszustande" zu be 
seitigen. 
Die Finanzkommission (vgl. Nr. 994 der Reichstags 
drucksachen I. Session 1907/09) hat der Berechnung des 
Zukünftigen Ertrages hinsichtlich seines wichtigsten Be 
standteiles „Zoll für unbearbeitete ausländische Tabak 
blätter" (Rohtabak) weder — wie es von der einen Seite 
gewünscht wurde — die Einfuhr der Jahre 1903/4 noch 
— wie es von der andern Seite gewünscht wurde — 
die Einfuhr der Jahre 1904/07 zu Grunde gelegt, son 
dern hat in ihrer Mehrheit immer daran festgehalten, 
daß lediglich die 6 Jahre 1903/07 mit einer durchschnitt 
lichen Einfuhrmenge von rund 660 000 dz als für den 
BeharrungsZustand maßgebend anzusehen seien; hierbei 
setzte sie den mutmaßlichen Wert von 660000 dz mit 
106 Millionen Mark (rund 160 Mark für den Doppel- 
zentner) an. 
Erst zum Schlüsse der Beratungen fand sich die Mehr 
heit in dem Willen zusammen, den der Zigaretten 
fabrikation dienenden Rohtabak dem Wertzölle zu entziehen 
und an seiner Statt — in Ausbildung des für diese In 
dustrie bereits bestehenden Steuersystems — die Van- 
derolensteuersätze für Zigaretten zu erhöhen. Entsprechend 
einer Schätzung der Einfuhr von Zigarettenrohtabak 
auf ca. 60000 dz*) war somit die ursprünglich auf ins- 
*) Tatsächlich betrug sie, wie damals noch nicht festzustellen war, 
entsprechend der Einfuhrmeuge von 80000 dz im Rechnungsjahre 1910:
	        
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