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bezahlt werden würde als der für billige Fabrikate.
Wie sollte das wohl geschehen!
Die durch § 29 der Ausführungsbestiminungen zum Tabaksteuergesetze
vorgeschriebene Statistik über die Preisgestaltung des Rohtabaks
in Gliederung nach Ursprungsländern ist Anfechtungen insofern entrückt,
als sie auf denjenigen Preisen ruht, welche sich aus den gesetzlich
vorgeschriebenen Wcrtanmeldungen ergeben. Dieser Statistik sind obige
Zahlen entnommen. Wir dürfen danach feststellen: Nicht der deutsche
Wertzoll, sondern der Weltmarkt hat bisher die Preisgestaltung für
Tabak bestimmt.
Für diejenigen, die sich für die Preiscntwickelung der einzelnen
Rohtaüakherkünfte von Vierteljahr zu Vierteljahr interessieren, sei noch
auf die Ausgaben des Reichsanzeigers vom 17. November 1910, 1. März
1911 und 16. Mai 1911 hingewiesen. — Nach den Monatlichen
Nachweisen über den Auswärtigen Handel stellt sich der Durchschnittspreis
für den Doppelzentner zollzuschlagspflichtiger Tabakblätter
in den Monaten April bis Juni 1911 auf 173 Mark,
nach der Zusammenstellung im Reichsanzeiger vom 22. August 1911
auf 167 Mark. Den obigen Ausführungen wurde nur der letztere
Preis zu Grunde gelegt. Anderenfalls würde die Preissteigerung bei den
billigen Tabakgattungen hinter der allgemeinen Preissteigerung, die
dann mit 17,6°/ 0 in Erscheinung träte, noch mehr zurückbleiben.
Welche Ziffer für die allgemeine Preissteigerung die genauere ist, darf
für die Prüfung der vorliegenden Frage als ganz unerheblich gelten,
weil in beiden Fällen die allgemeine Preissteigerung größer ist als
die bei den billigen Tabakgattungen.
Die des ferneren wiederholt in die Öffentlichkeit getragene Behauptung,
wonach die Preissteigerung des billigen Rohstoffes die beabsichtigte
soziale Wirkung des Wertzolles aufgehoben haben soll, ist indessen
auch dann gänzlich unzutreffend, wenn man auch — im
Gegensatz zu dem aus den bisherigen Ausführungen gewonnenen Ergebnis
— als richtig unterstellen wollte, daß sich die Preissteigerung
(unabhängig von den Einflüssen des Weltmarktes) auf den billigen
Rohstoff beschränkt hätte. Vom 15. August 1909 bis 30. Juni 1910
kostete nämlich ein Kilogramm Domingotabak durchschnittlich 72 Pfg.,
somit zuschläglich 40 % Wertzoll 100,8 Pfg. Nach der Preissteigerung
kostete es (vom 1. April 1911 bis 30. Juni 1911) durchschnittlich 78Psg.,