Full text : Zur Wertzollfrage

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bezahlt  werden  würde  als  der  für  billige  Fabrikate. ­
  Wie  sollte  das  wohl  geschehen!
Die  durch  §  29  der  Ausführungsbestiminungen  zum  Tabaksteuergesetze ­
  vorgeschriebene  Statistik  über  die  Preisgestaltung  des  Rohtabaks
in  Gliederung  nach  Ursprungsländern  ist  Anfechtungen  insofern  entrückt, ­
  als  sie  auf  denjenigen  Preisen  ruht,  welche  sich  aus  den  gesetzlich
vorgeschriebenen  Wcrtanmeldungen  ergeben.  Dieser  Statistik  sind  obige
Zahlen  entnommen.  Wir  dürfen  danach  feststellen:  Nicht  der  deutsche
Wertzoll,  sondern  der  Weltmarkt  hat  bisher  die  Preisgestaltung  für
Tabak  bestimmt.
Für  diejenigen,  die  sich  für  die  Preiscntwickelung  der  einzelnen
Rohtaüakherkünfte  von  Vierteljahr  zu  Vierteljahr  interessieren,  sei  noch
auf  die  Ausgaben  des  Reichsanzeigers  vom  17.  November  1910,  1.  März
1911  und  16.  Mai  1911  hingewiesen.  —  Nach  den  Monatlichen
Nachweisen  über  den  Auswärtigen  Handel  stellt  sich  der  Durchschnittspreis ­
  für  den  Doppelzentner  zollzuschlagspflichtiger  Tabakblätter ­
  in  den  Monaten  April  bis  Juni  1911  auf  173  Mark,
nach  der  Zusammenstellung  im  Reichsanzeiger  vom  22.  August  1911
auf  167  Mark.  Den  obigen  Ausführungen  wurde  nur  der  letztere
Preis  zu  Grunde  gelegt.  Anderenfalls  würde  die  Preissteigerung  bei  den
billigen  Tabakgattungen  hinter  der  allgemeinen  Preissteigerung,  die
dann  mit  17,6°/ 0  in  Erscheinung  träte,  noch  mehr  zurückbleiben.
Welche  Ziffer  für  die  allgemeine  Preissteigerung  die  genauere  ist,  darf
für  die  Prüfung  der  vorliegenden  Frage  als  ganz  unerheblich  gelten,
weil  in  beiden  Fällen  die  allgemeine  Preissteigerung  größer  ist  als
die  bei  den  billigen  Tabakgattungen.
Die  des  ferneren  wiederholt  in  die  Öffentlichkeit  getragene  Behauptung, ­
  wonach  die  Preissteigerung  des  billigen  Rohstoffes  die  beabsichtigte ­
  soziale  Wirkung  des  Wertzolles  aufgehoben  haben  soll,  ist  indessen ­
  auch  dann  gänzlich  unzutreffend,  wenn  man  auch  —  im
Gegensatz  zu  dem  aus  den  bisherigen  Ausführungen  gewonnenen  Ergebnis ­
  —  als  richtig  unterstellen  wollte,  daß  sich  die  Preissteigerung
(unabhängig  von  den  Einflüssen  des  Weltmarktes)  auf  den  billigen
Rohstoff  beschränkt  hätte.  Vom  15.  August  1909  bis  30.  Juni  1910
kostete  nämlich  ein  Kilogramm  Domingotabak  durchschnittlich  72  Pfg.,
somit  zuschläglich  40  %  Wertzoll  100,8  Pfg.  Nach  der  Preissteigerung
kostete  es  (vom  1.  April  1911  bis  30.  Juni  1911)  durchschnittlich  78Psg.,
            
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