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Problem darin, den Weg zu finden, auf dem sich ohne
Ausdehnung der steuerlichen Kontrollen auf die Herstellung
der Erzeugnisse, aber dennoch unter wirksamer
Sicherung gegen unrichtige Wertanmeldungen der Preis
des Rohstoffes ermitteln läßt,- doch hatten sich die beteiligten
Politiker, Zolltechniker und Gelehrten — durch
40 Jahre fast — in den Gedanken verfangen, daß für
einen Rohstoff wie Tabak, dessen Preis in hervorragender
Weise durch äußerst subjektive Bewertungsmomente auf
Seiten des Käufers bestimmt wird, trotzdem beim Übertritt
über die Zollgrenze ein objektiver, abstrakter, konventioneller
Wert, ein allgemeiner Marktwert, durch Zollbeamte
gefunden und zur Grundlage der Wertverzollung
gemacht werden könnte. In dieser Richtung bewegten
sich alle Vorschläge und Entwürfe, um dann der gerechten
Verurteilung durch erfahrene Kaufleute zu begegnen,
denen es jedesmal — wie z. B. der Bremer Handelskammer
im Jahre 1903 — mit Leichtigkeit gelingen
mußte, die praktische Undurchführbarkeit des nach der
sozialen Seite auch ihrerseits als einwandsfrei anerkannten
Vorhabens nachzuweisen?)
*) Von dem Preiszoll (also der Fakturenwertsteuer für Rohtabak,
wie sie dem Wesen nach jetzt besteht,) galt wiederum allgemein,
daß er nur unter Anwendung scharfer, von der Industrie stets bekämpfter
Fabrikkontrollen durchführbar wäre. Die in jüngerer Zeit
zuweilen gehörte Behauptung, daß schließlich gerade die Steuerform
angenommen worden sei, welche die Regierung in der Begründung zur
1908 er Steuervorlage (Banderolensteuer) als undurchführbar verworfen
habe, ist in dieser Uneingeschränktheit durchaus nicht zutreffend. Die