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kann. Auch da liegen die Grenzen seiner Anwendungsmöglichkeit,
wo ein Vertragsstaat, der billige deutsche
Exportartikel nicht braucht, sondern nur duldet, die Ausschaltung
dieses oder jenes — sozial an sich berechtigten
— Wertzolls aus der Zahl der geplanten Wertzölle zur
conditio sine qua non macht. Hier Grundsätze allgemeiner
Art aufzustellen, wird sich der handelspolitische Praktiker
versagen müssen. In einer Zeit, in der nun auch
frühere prinzipielle Freihändler von der Unmöglichkeit
der einheitlichen Durchführung irgend eines handelspolitischen
Glaubenssatzes überzeugt sind, kann es im praktischen
Einzelfalle nur noch Kompromisse geben, Kompromisse
zwischen sozial und wirtschaftlich Berechtigtem und
handelspolitisch Erlangbarem.
Wenn aber der Wertzoll dazu bestimmt sein
sollte, ein Instrument der Demagogie zu werden, wenn
sich auch an ihm der geschichtliche Fluch jeder rein demokratischen
Politik, ein als richtig erkanntes Prinzip bis
zu seinen letzten Konsequenzen durchführen zu wollen, erfüllen
sollte, so würde das allerdings ein Unglück statt eines
Fortschritts bedeuten. Indessen hätte man mit derartigen
Bedenken auch nicht vor zwanzig Jahren mit
unserer sozialpolitischen Versicherungsgesetzgebung beginnen
dürfen, und so wird man ebenso in der Wertzollfrage
vertrauen müssen, daß es in entscheidenden Stunden
der starken Hände nicht ermangeln wird, die die Grenzlinie
zwischen den Wünschen sozialpolitischer Stürmer und den
unerläßlichen Vorbedingungen für eine organische Fort