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den von Gegenseitigkeitsanstalten, wie von Aktiengesellschaften.
Überdies sind im gesamten privaten Versicherungswesen vom
nominellen Aktienkapital nur geringe Prozentsätze bar ein
gezahlt, so daß das arbeitende Aktienkapital außerordentlich
geringfügig ist, im Vergleich zu den enormen Einnahmen und
Ausgaben der Gesellschaften und den von ihnen verwalteten
Vermögensbeständen. Aktionärinteressen kommen bei den
Gegenseitigkeitsgesellschaften mithin überhaupt nicht in Be
tracht, bei den Aktiengesellschaften treten sie weit hinter die
Interessen der Versicherten zurück. Die nachteiligen Folgen
der Kapitalanlagevorschrift fallen somit den vielen Hundert
tausenden von Versicherten privater Gesellschaften zur Last.
Sie sind es, die den Schaden zu tragen haben. Durch
die Kapitalanlagevorschrift werden die breiten Schichten jener
Personen finanziell schwer geschädigt werden, die sich als die
fürsorgendsten, die wirtschaftlich wertvollsten Elemente er
wiesen haben. Ihre Fürsorge, die staatlicherseits eine Belohnung
verdient hätte, weil sie mit dazu beiträgt, den Staat vor wirt
schaftlichen Katastrophen zu bewahren, die Steuerkraft der
Staatsangehörigen auf gleicher Stufe zu erhalten oder gar zu
verstärken, wird einer Extrasteuer, einer besonderen Abgabe
unterworfen.
Nun lehrt die Statistik weiter, daß in der gesamten Privat
versicherung und insbesondere in der Lebensversicherung, für
die die Anlagevorschrift ja die verhängnisvollsten Konsequenzen
zeitigen müßte, die große Masse der Versicherten durchaus
nicht, wie man vielleicht auf den ersten Blick zu glauben geneigt
ist, den wirtschaftlich gut situierten Bevölkerungskreisen an
gehört, sondern daß die Mehrheit der Versicherten Angehörige
der unteren und mittleren Schichten des Volkes ist. Der
kleine Mamn, der Vertreter des Mittelstandes, sie werden von
der Kapitalanlagevorschrift getroffen. Jene Maßnahme ist somit
nicht nur eine Sonderbesteuerung der fürsorglicheren Elemente
des Volkes, sondern gleichzeitig eine Extrabelastung der wirt
schaftlich schwächeren Bevölkerungsschichten. Dadurch stellt sich
jene Maßregel in denkbar schärfsten Gegensatz zu vielen Ver
sprechungen der Regierung, dem von allen Seiten bedrohten