Verluste der Mark und daher vom deutschen Standpunkte aus höchst
bedenklich. Sie müßte daher unbedingt verhindert werden, und das
ist nach unserer Auffassung auch wieder schon auf Grund der Devisen-
ordnung möglich, indem die Amwandlung in Franken als ein An
kauf von Geldsorten usw. in ausländischer Währung aufgefaßt wird.
Immerhin aber wäre eine entsprechende Ausgestaltung der Devisen
ordnung, die darüber volle Klarheit schafft, erwünscht.
Ein dritter Fall ist der sehr häufig vorkommende, daß eine
deutsche Exportfirma zwar in Franken fakturiert, der Schweizer
Schuldner aber durch eine deutsche Bank in Mark zahlt. Dabei
spielen die großen Schweizer Guthaben bei deutschen Banken natür
lich eine Rolle (deshalb sind auch die zahlreichen deutschen Städten
in der Schweiz gewährten Darlehen meist aus solchen Guthaben
bezahlt worden, s. unten). Auch diese Transaktion dürfte von dem
Gesichtspunkt aus zu beurteilen sein, daß wenn dabei überhaupt
die Nachfrage nach deutschen Zahlungsmitteln im Auslande ver
stärkt wird, dies doch nicht so günstig wirkt wie eine vermehrte
Verfügung über ausländische Zahlungsmittel im Inlande. Auch
hier kann man sich aber aus den Standpunkt stellen, daß eine schon
nach der Devisenordnung unzulässige Verfügung über ein Guthaben
in ausländischer Währung vorliege.
Ein vierter Fall, auch sehr häufig vorkommend, ist der, daß
ein Deutscher Waren von einem Schweizer kauft, auf dessen Wunsch
in Franken. Da der Käufer aber weiß, daß er für den Ankauf
keine Schweizer Devise erhält, kommen beide überein, daß an eine
deutsche Bank in Mark gezahlt wird, über die dann der Schweizer
beliebig verfügt. Der Zusammenhang mit dein Importgeschäft
ist dabei gar nicht mehr festzustellen. Die Gutschrift des Markbe
trages selbst ist nicht zu beanstanden.
Es ist klar, daß diese Verhältnisse nur gebessert werden können
und ein weiteres Sinken unserer Valuta verhindert werden kann,
wenn der gesamte Zahlungsverkehr von und nach dem Aus
lande vollständig überwacht und einheitlich organisiert und zentrali
siert wird. Am einfachsten ist es wohl, dahin zu wirken, daß für
jeden Export nach dem Auslande ausländische Valuta einer deutschen
Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden muH, die sie dann ein
heitlich wieder zu Ankäufen im Auslande verwendet. Da das Aus
land jetzt doch nur von uns kauft, was es notwendig von uns be
ziehen muß, wäre eine derartige Bestimmung wohl unschwierig
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