Full text: Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

Verluste der Mark und daher vom deutschen Standpunkte aus höchst 
bedenklich. Sie müßte daher unbedingt verhindert werden, und das 
ist nach unserer Auffassung auch wieder schon auf Grund der Devisen- 
ordnung möglich, indem die Amwandlung in Franken als ein An 
kauf von Geldsorten usw. in ausländischer Währung aufgefaßt wird. 
Immerhin aber wäre eine entsprechende Ausgestaltung der Devisen 
ordnung, die darüber volle Klarheit schafft, erwünscht. 
Ein dritter Fall ist der sehr häufig vorkommende, daß eine 
deutsche Exportfirma zwar in Franken fakturiert, der Schweizer 
Schuldner aber durch eine deutsche Bank in Mark zahlt. Dabei 
spielen die großen Schweizer Guthaben bei deutschen Banken natür 
lich eine Rolle (deshalb sind auch die zahlreichen deutschen Städten 
in der Schweiz gewährten Darlehen meist aus solchen Guthaben 
bezahlt worden, s. unten). Auch diese Transaktion dürfte von dem 
Gesichtspunkt aus zu beurteilen sein, daß wenn dabei überhaupt 
die Nachfrage nach deutschen Zahlungsmitteln im Auslande ver 
stärkt wird, dies doch nicht so günstig wirkt wie eine vermehrte 
Verfügung über ausländische Zahlungsmittel im Inlande. Auch 
hier kann man sich aber aus den Standpunkt stellen, daß eine schon 
nach der Devisenordnung unzulässige Verfügung über ein Guthaben 
in ausländischer Währung vorliege. 
Ein vierter Fall, auch sehr häufig vorkommend, ist der, daß 
ein Deutscher Waren von einem Schweizer kauft, auf dessen Wunsch 
in Franken. Da der Käufer aber weiß, daß er für den Ankauf 
keine Schweizer Devise erhält, kommen beide überein, daß an eine 
deutsche Bank in Mark gezahlt wird, über die dann der Schweizer 
beliebig verfügt. Der Zusammenhang mit dein Importgeschäft 
ist dabei gar nicht mehr festzustellen. Die Gutschrift des Markbe 
trages selbst ist nicht zu beanstanden. 
Es ist klar, daß diese Verhältnisse nur gebessert werden können 
und ein weiteres Sinken unserer Valuta verhindert werden kann, 
wenn der gesamte Zahlungsverkehr von und nach dem Aus 
lande vollständig überwacht und einheitlich organisiert und zentrali 
siert wird. Am einfachsten ist es wohl, dahin zu wirken, daß für 
jeden Export nach dem Auslande ausländische Valuta einer deutschen 
Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden muH, die sie dann ein 
heitlich wieder zu Ankäufen im Auslande verwendet. Da das Aus 
land jetzt doch nur von uns kauft, was es notwendig von uns be 
ziehen muß, wäre eine derartige Bestimmung wohl unschwierig 
13!
	        
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