Full text : Durch die Kriegswirtschaft zur Naturalwirtschaft

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gewinn  für  breite  Massen  nicht  unmittelbar  genug  zutage  trat.  Am  offenbarsten ­
  war  meist  nur,  daß  die  Lieferanten  von  Kanonen
und  anderem  Kriegsmaterial  riesige  Gewinne  einstreichen
konnten.  Wenn  man  wieder,  wie  ehedem,  Bauernhufen  an  die  Sieger
verteilt,  wird  der  Einzelne,  ähnlich  wie  in  alten  Zeiten,  aus  patriotischen  und
egoistischen  Gründen  in  den  Kampf  ziehen.  Manche  österreichische
und  ungarische  Politiker  weisen  darauf  hin,  wie  wichtig
für  Österreich-Ungarn  die  Lösung  der  Agrarfrage  sei,  in
Bosnien  vor  allem  jene  der  Kmetenfrage,  damit  nicht  eines
Tages  die  Russen  und  Serben  als  Befreier  der  armen  agrarischen ­
  Bevölkerung  sich  einen  Anhang  im  eigenen  Lande
zu  verschaffen  wüßten.
Nur  nebenbei  möchte  ich  die  Zerstörungen  erwähnen,  welche  der  Krieg  zur
Folge  haben  kann.  Sie  dürften  sich  auf  einen  verhältnismäßig  engen  Bereich
beschränken.  Zerstörte  Häuser  und  Fabriken  pflegen  bald  wieder  neu  zu  erstehen. ­
  Nur  wenn  ein  Land  bereits  im  Niedergang  begriffen  ist,  können  solche
Zerstörungen  dauernde  Lähmungen  im  Gefolge  haben.
3.  Einfluß  auf  den  Warenabsatz.
Durch  Kriegserfolge  oder  entsprechende  militärische  Pressionen  kann  man
aber  auch  den  Warenabsatz  fördern.  Ein  überaus  krasses  Beispiel  ist  der
im  XIX.  Jahrhundert  geführte  Opiumkrieg.  Einer  der  chinesischen  Kaiser  sah
ein,  daß  sein  Volk  unter  dem  Opiumgenuß  zugrunde  gehe.  Opium  wirkt
bekanntlich  unvergleichlich  zerstörender  als  Alkohol.  Er  verbot  also  den  Opiumimport. ­
  Dadurch  wurden  vor  allem  englische  Kaufleute  betroffen,  die  das
Opium  aus  Indien  importierten.  Es  wurde  nun  das  Gesetz  umgangen  hnd
Opium  eingeschmuggelt.  Dies  veranlaßte  die  chinesische  Regierung  zu  einem
energischen  Schritt.  Es  wurde  gegen  die  Schmuggler  eingeschritten  und  eine
größere  Quantität  Opium  ins  Meer  geworfen.  Die  Engländer  intervenierten
zugunsten  der  Schmuggler.  Es  kam  zu  einem  Notenwechsel.  Das  Ergebnis  war
ein  Krieg,  in  welchem  die  Engländer  nicht  nur  Schadenersatz  für  die  Schmuggler
erlangten,  sondern  auch  die  Opiumeinfuhr  durchsetzten.  Es  gab  damals  zahlreiche ­
  englische  Politiker,  welche  in  diesem  Kriegserfolg  eine  unerhörte  Verletzung ­
  jeglicher  Moral  erblickten,  wurde  doch  eine  um  das  Wohl  des  Volkes
besorgte  Regierung  gezwungen,  die  Verseuchung  desselben  durch  ein  gefährliches ­
  Gift  zuzugestehen.
Aber  ein  Staat  kann  seine  Macht  noch  weiter  ausnützen,  indem  er  von
einem  anderen  Staate  z.  B.  geradezu  verlangt,  daß  er  bestimmte  Waren  von
seinen  Bürgern  kaufe.  Eine  derartige  diplomatische  Aktion  hat  Österreich-Ungarn
  den  Serben  gegenüber  unternommen.  In  den  Forderungen,  welche
Österreich-Ungarn  am  5.  April  1906  gegenüber  Serbien  geltend  machte,  heißt
es:  „Um  zu  einem  billigen  Ausgleich  zu  gelangen,  stellt  daher  die  österreichischungarische ­
  Delegation  folgende  Forderungen  fest:
1.  tunlichste  Vereinfachung  der  Tarifsystematik  ;
2.  sorgfältige  Revision  des  Tariftextes;
3.  Vereinbarung  der  künftigen  Zollquote;
4.  Sicherstellung  des  Prinzips,  daß  bei  staatlichen  Lieferungen  die  österreichischen ­
  und  ungarischen  Erzeugnisse  bei  Parität  von  Preis  und  (Qualität  nicht
ausgeschaltet  werden.  Letzteres  hätte  namentlich  zu  gelten  bezüglich  der
eben  im  Zuge  befindlichen  Frage  der  Lieferung  von  Geschützen,  sowie  bezüglich
der  Zuwendung  der  Salzlieferungen,  in  welch  beiden  Fragen  weder  Preis  noch
auch  Qualität  zu  ungunsten  der  Erzeugnisse  Österreich-Ungarns  berufen  werden
können.“  Wir  sehen,  wie  die  ersten  Forderungen  sich  auf  Punkte  beziehen,  welche
in  Verträgen  seit  jeher  geregelt  werden,  Punkt  4  dagegen  stellt  eine  weitgehende ­
  Einschränkung  der  freien  Entschließung  dar.  In  der  ersten  Hälfte  handelt
es  sich  noch  um  Feststellung  eines  Lieferungsgrundsatzes,  im  zweiten  dagegen
um  Einführung  eines  Kaufzwanges.
Die  Serben  waren  bereit,  in  allen  Punkten  zuzustimmen,  nur  bezüglich  der
Anschaffung  der  Artillerie  und  des  Artillieriematerials  weigerten  sie  sich  und
erklärten,  „durch  das  fachmännische  Gutachten  der  Artilleriekommission  gebunden
            
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