Full text: Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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hat G. v. Mayr in der neuen Auflage seiner „Theoretischen 
Statistik“ nur wenige frostige Worte für sie gefunden. „Ge 
wiß ist — wenn die erschöpfende Beobachtung oder Aus 
beutung an sich nicht mögli'ch oder mit Rücksicht auf den 
Kostenpunkt ausgeschlossen ist — immerhin auch eine partielle 
Ermittlung oder Ausbeutung besser als nichts.“ Wohl ist gerade 
im vorliegenden Fall diese einschränkende Bedingung nach jeder 
Richtung erfüllt, denn weder Zeit, Geld noch Hilfskräfte standen 
uns für die Durchführung einer auf sämtliche Grundstücke 
sich erstreckenden Erhebung zur Verfügung. Gleichwohl würden 
wir uns schwerlich zur Veranstaltung einer Teilaufnahme ent 
schlossen haben, wenn das au erwartende Ergebnis nur „immer 
hin besser als nichts“ gewesen wäre. Aber freilich: Darin 
ist dem Altmeister der deutschen Statistik Recht zu geben, 
um wieviel das Ergebnis einer repräsentativen 
Erhebung besser als nichts ist, anders ausgedrückt, 
unter welchen Bedingungen die Verallgemeinerung ihrer Resul 
tate jeweils zulässig ist — diese brennendste Frage hat die 
Theorie der Statistik noch bei weitem nicht gelöst. Es scheint 
sich uns nämlich folgende verzwickte Sachlage zu ergeben: 
„Vermittelst der erschöpfenden Beobachtungsmethoden vermag 
man nur wenige, verhältnismäßig einfache Seiten der Sozial 
erscheinungen zu erforschen. Die partielle Erhebung aber geht 
kühn auf die Erforschung der intimsten, detailliertesten Fragen 
aus, die ohne den Beistand dieser Erhebungsmethode unserer Er 
kenntnis ganz unzugänglich geblieben wären.“*) So ist es in der 
Tat, und die gewöhnlich in den Vordergrund gerückten Geld- 
und Zeitschwierigkeiten sind, wie eine einfache Ueberlegung 
lehrt, nur technische Außenseite, unvermeidliche Begleiterschei 
nung der Bestrebungen, tiefer in die Strukturzusammenhänge 
sozialer Massen einzudringen, als dies die erschöpfende stati 
stische Erhebung gemeinhin vermag. Darum also die Beschrän 
kung auf die repräsentative Erhebung, deren Daseinsrecht aber 
mit der Zulässigkeit der Verallgemeinerung ihrer Ergebnisse 
steht und fällt. Nun kann aber die exakte Messung des Zuver- 
lässigkeits g r a d e s der Verallgemeinerung nur mittelst mathe 
matischer Kriterien auf dem Boden der Wahrscheinlichkeitsrech 
nung erfolgen, d. h. unter der Voraussetzung vollständiger Fun- 
gibilität der Einzelfälle. Eine solche Fungibilität liegt aber bei 
den sozialen Massenerscheinungen sehr selten und jedenfalls 
nur dann vor, wenn wir von den konkreten individuellen Besonder 
heiten in weitem Umfang abstrahieren. Allein gerade um die 
Erfassung dieses „intimen Details“ ist es uns ja zu tun, wenn 
wir ziur repräsentativen Methode unsere Zuflucht nehmen. Wir 
geraten also, wie es scheint, in eine hinterlistige Zwickmühle. 
Wenn es indessen auch der mathematischen Theorie vorläufig 
*) S.chwittau, zitiert nach Kaufmann a. a. 0. S. 364.
	        
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