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hat G. v. Mayr in der neuen Auflage seiner „Theoretischen
Statistik“ nur wenige frostige Worte für sie gefunden. „Ge
wiß ist — wenn die erschöpfende Beobachtung oder Aus
beutung an sich nicht mögli'ch oder mit Rücksicht auf den
Kostenpunkt ausgeschlossen ist — immerhin auch eine partielle
Ermittlung oder Ausbeutung besser als nichts.“ Wohl ist gerade
im vorliegenden Fall diese einschränkende Bedingung nach jeder
Richtung erfüllt, denn weder Zeit, Geld noch Hilfskräfte standen
uns für die Durchführung einer auf sämtliche Grundstücke
sich erstreckenden Erhebung zur Verfügung. Gleichwohl würden
wir uns schwerlich zur Veranstaltung einer Teilaufnahme ent
schlossen haben, wenn das au erwartende Ergebnis nur „immer
hin besser als nichts“ gewesen wäre. Aber freilich: Darin
ist dem Altmeister der deutschen Statistik Recht zu geben,
um wieviel das Ergebnis einer repräsentativen
Erhebung besser als nichts ist, anders ausgedrückt,
unter welchen Bedingungen die Verallgemeinerung ihrer Resul
tate jeweils zulässig ist — diese brennendste Frage hat die
Theorie der Statistik noch bei weitem nicht gelöst. Es scheint
sich uns nämlich folgende verzwickte Sachlage zu ergeben:
„Vermittelst der erschöpfenden Beobachtungsmethoden vermag
man nur wenige, verhältnismäßig einfache Seiten der Sozial
erscheinungen zu erforschen. Die partielle Erhebung aber geht
kühn auf die Erforschung der intimsten, detailliertesten Fragen
aus, die ohne den Beistand dieser Erhebungsmethode unserer Er
kenntnis ganz unzugänglich geblieben wären.“*) So ist es in der
Tat, und die gewöhnlich in den Vordergrund gerückten Geld-
und Zeitschwierigkeiten sind, wie eine einfache Ueberlegung
lehrt, nur technische Außenseite, unvermeidliche Begleiterschei
nung der Bestrebungen, tiefer in die Strukturzusammenhänge
sozialer Massen einzudringen, als dies die erschöpfende stati
stische Erhebung gemeinhin vermag. Darum also die Beschrän
kung auf die repräsentative Erhebung, deren Daseinsrecht aber
mit der Zulässigkeit der Verallgemeinerung ihrer Ergebnisse
steht und fällt. Nun kann aber die exakte Messung des Zuver-
lässigkeits g r a d e s der Verallgemeinerung nur mittelst mathe
matischer Kriterien auf dem Boden der Wahrscheinlichkeitsrech
nung erfolgen, d. h. unter der Voraussetzung vollständiger Fun-
gibilität der Einzelfälle. Eine solche Fungibilität liegt aber bei
den sozialen Massenerscheinungen sehr selten und jedenfalls
nur dann vor, wenn wir von den konkreten individuellen Besonder
heiten in weitem Umfang abstrahieren. Allein gerade um die
Erfassung dieses „intimen Details“ ist es uns ja zu tun, wenn
wir ziur repräsentativen Methode unsere Zuflucht nehmen. Wir
geraten also, wie es scheint, in eine hinterlistige Zwickmühle.
Wenn es indessen auch der mathematischen Theorie vorläufig
*) S.chwittau, zitiert nach Kaufmann a. a. 0. S. 364.