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hat G. v. Mayr in der neuen Auflage seiner „Theoretischen
Statistik“ nur wenige frostige Worte für sie gefunden. „Gewiß
ist — wenn die erschöpfende Beobachtung oder Ausbeutung
an sich nicht mögli'ch oder mit Rücksicht auf den
Kostenpunkt ausgeschlossen ist — immerhin auch eine partielle
Ermittlung oder Ausbeutung besser als nichts.“ Wohl ist gerade
im vorliegenden Fall diese einschränkende Bedingung nach jeder
Richtung erfüllt, denn weder Zeit, Geld noch Hilfskräfte standen
uns für die Durchführung einer auf sämtliche Grundstücke
sich erstreckenden Erhebung zur Verfügung. Gleichwohl würden
wir uns schwerlich zur Veranstaltung einer Teilaufnahme entschlossen
haben, wenn das au erwartende Ergebnis nur „immerhin
besser als nichts“ gewesen wäre. Aber freilich: Darin
ist dem Altmeister der deutschen Statistik Recht zu geben,
um wieviel das Ergebnis einer repräsentativen
Erhebung besser als nichts ist, anders ausgedrückt,
unter welchen Bedingungen die Verallgemeinerung ihrer Resultate
jeweils zulässig ist — diese brennendste Frage hat die
Theorie der Statistik noch bei weitem nicht gelöst. Es scheint
sich uns nämlich folgende verzwickte Sachlage zu ergeben:
„Vermittelst der erschöpfenden Beobachtungsmethoden vermag
man nur wenige, verhältnismäßig einfache Seiten der Sozialerscheinungen
zu erforschen. Die partielle Erhebung aber geht
kühn auf die Erforschung der intimsten, detailliertesten Fragen
aus, die ohne den Beistand dieser Erhebungsmethode unserer Erkenntnis
ganz unzugänglich geblieben wären.“*) So ist es in der
Tat, und die gewöhnlich in den Vordergrund gerückten Geldund
Zeitschwierigkeiten sind, wie eine einfache Ueberlegung
lehrt, nur technische Außenseite, unvermeidliche Begleiterscheinung
der Bestrebungen, tiefer in die Strukturzusammenhänge
sozialer Massen einzudringen, als dies die erschöpfende statistische
Erhebung gemeinhin vermag. Darum also die Beschränkung
auf die repräsentative Erhebung, deren Daseinsrecht aber
mit der Zulässigkeit der Verallgemeinerung ihrer Ergebnisse
steht und fällt. Nun kann aber die exakte Messung des Zuverlässigkeits
g r a d e s der Verallgemeinerung nur mittelst mathematischer
Kriterien auf dem Boden der Wahrscheinlichkeitsrechnung
erfolgen, d. h. unter der Voraussetzung vollständiger Fungibilität
der Einzelfälle. Eine solche Fungibilität liegt aber bei
den sozialen Massenerscheinungen sehr selten und jedenfalls
nur dann vor, wenn wir von den konkreten individuellen Besonderheiten
in weitem Umfang abstrahieren. Allein gerade um die
Erfassung dieses „intimen Details“ ist es uns ja zu tun, wenn
wir ziur repräsentativen Methode unsere Zuflucht nehmen. Wir
geraten also, wie es scheint, in eine hinterlistige Zwickmühle.
Wenn es indessen auch der mathematischen Theorie vorläufig
*) S.chwittau, zitiert nach Kaufmann a. a. 0. S. 364.