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Allein die Stadtteile sind in sozialer, Hinsicht keineswegs
so geschlossen, daß man großes Zutrauen zu einer solchen Folgerung
haben dürfte. Wir haben daher wiederum wie bei unserer
Untersuchung über den Mehlverbrauch ausgewählter Haushaltungen*)
die Hausgrundstücke nach der Wohndichtigkeit des
Zählbezirks ausgegliedert, dem sie bei der letzten Wohnungszählung
angehörten, d. h. die Wohndichtigkeit als Symptom der
Wohlhabenheit betrachtet. Darnach ergab sich folgender Vergleich
:
Wohndichtigkeits- Bewohner auf _j_
klasse einen Wohnraum A B —
I bis 0,75 11 7,6 +3,4
II 0,76—1,00 19 14,7 + 4,3
III 1,01—1,50 27 33,1 —6,1
IV 1,51—2,00 29 26,7 + 2,3
V 2,01—2,50 11 16,5 —5,5
VI über 2,50 8 6A +1,6
Im ganzen 105 105,0 0
Wenn auch diese Gegenüberstellung kein vollkommen einheitliches
Bild gibt, bestätigt sie doch zum mindesten das Ergebnis
der ersten Verteilung nach der Stadtteilslage, daß nämlich
die wohlhabenderen Lagen unter den nicht in die Rechnung
einbezogenen „fraglichen“ Bogen stärker vertreten sind als unter
den bearbeiteten. Diesmal hat aber einei solche Schlußfolgerung
eine tragfähigere Unterlage, denn auf einen Zählbezirk
entfielen bei der letzten Wohnungszählung nur 7,3 bewohnte
und noch weniger eigentliche Wohngrundstücke, sodaß der Zählbezirk
in viel höherem Grade sozial homogen ist, als der Stadtteil.
Vor allem aber ermöglicht uns diese Aufstellung einen
zahlenmäßigen Ausdruck für den Grad, in dem sich 1 die fraglichen
von den bearbeiteten Bogen nach der Richtung der sozialen
„Bonität“ oder genauer der Wohlhabenheit der Einwohnerschaft
der zugehörigen Grundstücke unterscheiden. Vervielfältigen wir
nämlich für beiderlei Arten von Grundstücken den Mittelwert
jeder Wohndichtigkeitsklasse**) mit der Zahl der zugehörigen
Grundstücke, addieren wir die sich ergebenden Produkte und
teilen wir deren Summe durch 105, so muß sich beide Male ein
Durchschnittswert der Wohndichtigkeit oder also der Wohlhabenheit
ergeben. Dieser Durchschnittswert beträgt aber für die
„fraglichen“ Grundstücke 1,46, für die bearbeiteten dagegen
1,52, was einem Unterschied von rund 4 o/o entspricht.
Damit dürfte erwiesen sein, daß unsere Teilgesamtheit von
436 Bogen ein etwas ungünstigeres Bild bietet, als die
vollständige repräsentative Gesamtheit der 604 Bogen dies getan
*) 3. Sondernummer dieser „Beiträge“ S. 29 1, wo die Begründung
dieser Berechnung nachgelesen werden wolle.
**) Als solcher ist das arithmetische Mittel zwischen den Klassengrenzwerten,
für Klasse I der Wert 0,5 und für Klasse VI der Wert 2,75 angenommen
worden.