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3,4 bzw. 5,1%. Die Korrelation beider Anteilsreihen (Hypothekzinsen
und Mietausfall an der Mieteinnahme), ist unbedeutend,
da, wie schon erwähnt, hohe Belastung und Bonität des Grundstücks
in Hinsicht auf den Mieteingang in keiner direkten Beziehung
stehen.
Endlich hat auch der Versuch, den relativen Mietausfall
(% der Mieteinnahme) und den relativen Hypothekzinsenrückstand
(% der halbjährigen Zinsen) direkt miteinander
zu kombinieren, zu keinem Ergebnis) geführt, da die
geringe Zahl der Fälle (45) irgendwelche spezielleren Kombinationen
nicht zuließ.
Auf die großen stadtteilsweisen Unterschiede des anteiligen
Mietausfalls am Betrag der Hypothekzinsen sei ausdrücklich
aufmerksam gemacht. Um die textliche Erläuterung nicht allzuweit
auszudehnen, verzichten wir aber darauf, die verschiedene
Bedeutung der Ausfälle durch Leerstehen und durch Nicht-Vollzahlung
für die einzelnen Stadtteile noch gesondert nachzuweisen.
Die Gläubigernot des Hausbesitzers als Mietzins,, empfängers“
ist ausweislich der in diesem Abschnitt wiedergegebenen
Texttabelle weit verbreitet, denn mehr als 3/ 4 aller untersuchten
Grundstücke sind von Mietausfällen betroffen worden, die Zinsennot
des Hausbesitzers als Hypothekschuldners ist bei einem
Neuntel aller Grundstücke in Form von Zinsrückständen in die
Erscheinung getreten. Mit der dritten Bedrängnisi des Hausbesitzers,
der Kapitalsnot, befaßt sich nun noch Tabelle Vilm
ganzen sind nach dieser Tabelle in den 441 untersuchten
Grundstücken 71 Hypotheken im Kapitalwert von, etwas über
2i/ 2 Millionen Mark fällig geworden, was dem elften Teil aller
auf diesen Grundstücken ruhenden Hypotheken und etwas mehr
als dem elften Teil ihres Kapitalwerts entsprechen würde.*) Der
beobachtete Zeitraum umfaßt zwar nur 8 Monate, gleichwohl
dürfte es nicht angängig sein, die Jahressumme der fällig gewordenen
Hypotheken und ihres Kapitalwerts durch' Vervielfachung
der eben angegebenen Zahlen mit 3 / 2 ermitteln zu wollen;;
denn die wichtigsten Fälligkeitstermine, der 1. Oktober und der
1. April, sind in dem beobachteten Zeitraum beide enthalten.
Der 1. April nämlich insofern, als fast durchweg für die auf
diesen Zeitpunkt fällig gewordenen Hypotheken Angaben über
die Neuregelung gemacht worden sind. Während die genannte
Vervielfachung auf einen Anteil der fällig gewordenen Hypotheken
an der Gesamtheit von einem Siebentel führen würde,
scheint uns daher ein Jahresanteil von einem Neuntel oder
Zehntel den Tatsachen besser zu entsprechen.
Die Verteilung der fällig gewordenen Hypotheken
nach ihrem Rang spiegelt fast genau die entsprechende
*) Ueber den Kapitalisierungsfaktor vgl. den nächsten Abschnitt.