31
3,4 bzw. 5,1%. Die Korrelation beider Anteilsreihen (Hypothek
zinsen und Mietausfall an der Mieteinnahme), ist unbedeutend,
da, wie schon erwähnt, hohe Belastung und Bonität des Grund
stücks in Hinsicht auf den Mieteingang in keiner direkten Be
ziehung stehen.
Endlich hat auch der Versuch, den relativen Mietaus
fall (% der Mieteinnahme) und den relativen Hypothek
zinsenrückstand (% der halbjährigen Zinsen) direkt mit
einander zu kombinieren, zu keinem Ergebnis) geführt, da die
geringe Zahl der Fälle (45) irgendwelche spezielleren Kombina
tionen nicht zuließ.
Auf die großen stadtteilsweisen Unterschiede des anteiligen
Mietausfalls am Betrag der Hypothekzinsen sei ausdrücklich
aufmerksam gemacht. Um die textliche Erläuterung nicht allzu
weit auszudehnen, verzichten wir aber darauf, die verschiedene
Bedeutung der Ausfälle durch Leerstehen und durch Nicht-Voll
zahlung für die einzelnen Stadtteile noch gesondert nachzu
weisen.
Die Gläubigernot des Hausbesitzers als Mietzins,, empfän-
gers“ ist ausweislich der in diesem Abschnitt wiedergegebenen
Texttabelle weit verbreitet, denn mehr als 3/ 4 aller untersuchten
Grundstücke sind von Mietausfällen betroffen worden, die Zinsen
not des Hausbesitzers als Hypothekschuldners ist bei einem
Neuntel aller Grundstücke in Form von Zinsrückständen in die
Erscheinung getreten. Mit der dritten Bedrängnisi des Hausbe
sitzers, der Kapitalsnot, befaßt sich nun noch Tabelle Vi
lm ganzen sind nach dieser Tabelle in den 441 untersuchten
Grundstücken 71 Hypotheken im Kapitalwert von, etwas über
2i/ 2 Millionen Mark fällig geworden, was dem elften Teil aller
auf diesen Grundstücken ruhenden Hypotheken und etwas mehr
als dem elften Teil ihres Kapitalwerts entsprechen würde.*) Der
beobachtete Zeitraum umfaßt zwar nur 8 Monate, gleichwohl
dürfte es nicht angängig sein, die Jahressumme der fällig ge
wordenen Hypotheken und ihres Kapitalwerts durch' Verviel
fachung der eben angegebenen Zahlen mit 3 / 2 ermitteln zu wollen;;
denn die wichtigsten Fälligkeitstermine, der 1. Oktober und der
1. April, sind in dem beobachteten Zeitraum beide enthalten.
Der 1. April nämlich insofern, als fast durchweg für die auf
diesen Zeitpunkt fällig gewordenen Hypotheken Angaben über
die Neuregelung gemacht worden sind. Während die genannte
Vervielfachung auf einen Anteil der fällig gewordenen Hypo
theken an der Gesamtheit von einem Siebentel führen würde,
scheint uns daher ein Jahresanteil von einem Neuntel oder
Zehntel den Tatsachen besser zu entsprechen.
Die Verteilung der fällig gewordenen Hypothe
ken nach ihrem Rang spiegelt fast genau die entsprechende
*) Ueber den Kapitalisierungsfaktor vgl. den nächsten Abschnitt.