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Verteilung sämtlicher auf den 441 Grundstücken lastenden Hypotheken
wieder. Man findet nämlich :
Rang
Zahl der Hypotheken
Kapitalwert der Hypotheken
im ganzen
fällige
im ganzen
fällige
absolut
M.
%
absolut
M
%
absolut
1000 Jl
%
absolut
1000 M.
°/o
I
408
54,1
40
56,3
21278
80,6
2023
80,6
II
248
32,9
21
29,6
4030
15,3
410
16,4
III und höher
98
13,0
10
14,1
1086
4,1
76
3,0
zusammen
754
100,0
71
100,0
26394
100,0
2509
100,0
Das ist eine Uebereinstimmung wie sie bei der Kleinheit der
zugrunde liegenden Zahlenwerte nicht besser erwartet werden
kann.
Wie man sieht, versucht Tabelle VI die in der Höhe des
Zinsfußes der fällig gewordenen Hypotheken durch die Neuregelung
eingetretenen Verschiebungen festzuhalten, indem sie
den alten und den neuen Zinsfuß für jeden einzelnen Fall kombiniert.
Damit ist freilich nur ein Teil der eingetretenen Veränderungen
erfaßt, denn bekanntlich deckt die gleiche Zinsfuß-Etikette
unter Umständen sehr verschiedenen Inhalt; allein es
ist uns leider — wie übrigens vorauszusehen war — nicht gelungen,
die übrigen Bedingungen der Erneuerung der Hypotheken
auch nur annähernd vollständig zu ermitteln. Nur in seltenen
Fällen sind Angaben über Provision, Damnum, Abzahlung, Kündigungsfrist
und andere Dinge mehr gemacht, worden, die den
Schuldner unter Umständen weit härter drücken können, als der
erhöhte Zinsfuß selbst.*) Indessen tritt die starke Verteuerung
des Lelhgelds auch bei Beschränkung der Angaben auf den Zinsfuß
in der Tabelle schon sehr deutlich hervor. Nur in drei Fällen
ist bei der ersten Hypothek die Erneuerung zum alten Zinsfuß
gelungen, in den 37 übrigen Fällen mußte ein höherer Zinsfuß**)
bezahlt werden. Das Maß der eingetretenen Verschiebung wird
vielleicht dadurch am deutlichsten zum Bewußtsein gebracht, daß
man berechnet, wieviele von je 1000 M. vor und nach der Neufestsetzung
zu den überhaupt vorkommenden Prozentsätzen verzinst
werden mußten. Für die ersten Hypotheken ergibt diese
Rechnung folgendes Bild:
_ *) Vgl. die Schrift des Zentralverbands der Haus- und Grundbesitzervereine
^ über „Hypotheken und Hypothekenbanken während des Kriegs“
S. 10 ff., die auch den „gegnerischen“, d. h. in diesem Fall den Standpunkt
der Hypothekenbanken zu Wort kommen läßt. Wir verzichten im übrigen in dieser
lediglich auf zahlenmäßige Feststellung ausgehenden Untersuchung grundsätzlich
auf jede Stellungnahme zu dein schwebenden Streitfragen und ihrer Verfechtung
in der Literatur.
**) Einschließlich einer Hypothek, deren neuer Zinsfuß noch nicht
feststand.