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Während also die ersten Hypotheken sich nach der Neuregelung
um den erhöhten durchschnittlichen Zinsfuß stärker
zusammengedrängt haben, ist bei den zweiten Hypotheken an
die Stelle der früheren ganz überwiegenden Konzentration auf
5% eine deutliche Scheidung in zwei nahezu gleichstarke getrennte
Gruppen eingetreten. Die eine, 44,5% der ganzen
Kapitalsumme beanspruchende Gruppe ist bei 5% Verzinsung
stehen geblieben, die zweite, 39% von jener ausmachende aber
um ein volles Prozent, nämlich auf 6%, im Zinsfuß in die Höhe
gegangen. Man wird wohl annehmen dürfen, daß in diesem
abweichenden Verhalten der zwei Gruppen tatsächliche Unterschiede
in der Bonität der Hypotheken ihren Ausdruck finden, wie
sie bei den gleichmäßiger gesicherten ersten Hypotheken nicht
Vorkommen. Weiter aber ist zu vermuten, daß bei den zweiten
Hypotheken die Nebenbedingungen eine größere Rolle spielen
werden als bei diesen. Gewissermaßen einen Beleg für diese
Vermutung bildet der einzige von unserer Statistik erfaßte
Fall, in dem sich der Zinsfuß einer Hypothek ermäßigt hat,
der also in unserer Tabelle unter die Staffel herabgesunken ist.
Eine zweite Hypothek im Betrage von 3000 M. ist hier nur noch
mit 45/ 8 gegen früher 5% zu verzinsen; eine besondere Anmerkung
aber, wie sie leider bezüglich der Nebenbedingungen in
unseren Fragebogen so selten sich fand, fügt hinzu, daß 2i/2 %
Provision und 1400 M. Abzahlung in sieben Jahresraten zu
200 M. ausbedungen worden seien.
Der durchschnittliche Zinsfuß aller fällig gewordenen
zweiten Hypotheken beträgt jetzt 5,4509% gegen 5,0412o/o
vor der Neuregelung; er wäre demnach, absolut genommen,
fast genau um denselben Betrag wie jener der ersten Hypotheken
in die Höhe gegangen (0,4097 gegen 0,4093), was einer relativen
Zunahme von 8,1 o/o entsprechen würde.
An dritt- und höherstelligen Hypotheken — Tabelle
VIC — sind angeblich nur zehn fällig geworden, von
denen 3 bis zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht wieder
untergebracht waren. Von der Wiedergabe einer Uebersicht,
wie sie oben für die ersten und zweiten Hypotheken geliefert
wurde, sehen wir mit Rücksicht auf diese dürftige Zahlensubstanz
ab; schon aus der rudimentären Tabelle selbst läßt
sich aber erkennen, daß bei stärkerer zahlenmäßiger Vertretung
dieser höherstelligen Hypotheken das Bild mit dem für die
zweiten Hypotheken entworfenen vermutlich ziemlich gut übereinstimmen
würde. Die durch die Maschen unserer Erhebung
geschlüpften Nebenbedingungen möchten allerdings deutlichere
Unterschiede aufweisen.