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4. Der Schluß vom Teil aui’s Ganze.
Die beiden vorhergegangenen Abschnitte haben das knappe
halbe tausend Grundstücke, das unsere Erhebung erfaßt hat,
durchaus als selbständige, für sich seiende Gesamtheit betrachtet
und jede Bezugnahme auf das größere Ganze, aus dem es herausgegriffen
wurde, ängstlich vermieden. Wenn aber auch der
Gedanke, daß es sich bei den untersuchten Grundstücken um
ein repräsentatives Teilstück handle, nirgends ausgesprochen
wurde, so lag er doch unbewußt allen Ausführungen zugrunde
oder vielmehr: in naivem Realismus glaubten wir ohne weiteres
die Struktur der Gesamtheit zu schildern und vergaßen immer
wieder, daß wir nur von Teilergebnissen sprachen. Diese implicite
und unbewußt mitgesetzte Stellvertretung des Ganzen gilt fes
nun noch sich deutlich zum Bewußtsein zu bringen und zu rechtfertigen.
Ist es nicht eine Ungeheuerlichkeit, von 450 Grundstücken
auf 6000 zu schließen, das bei s / 40 der Gesamtheit Ermittelte
in verwegener Transzendenz auf die übrigen 3 7« zu
übertragen, im kleinen Teilstück das Ganze abgebildet zu
wähnen? Dies die Schicksalsfrage, von deren Beantwortung
das Urteil über unsere ganze Erhebung abhängt.
Schon der erste Abschnitt hat diese Frage im allgemeinen
erörtert; er hat ferner den Nachweis erbracht, daß die erste, an
eine repräsentative Erhebung zu stellende Forderung rein willkürlichen
Herausgreifens nach einem mechanischen Prinzip bei
unserer Untersuchung gewahrt worden ist und daß auch der
durch Nichtbeantwortung von Fragebogen eingetretenen Strukturverschiebung
der Teilmasse keine nennenswerte Bedeutung
beizumessen sei. Sonach bleibt noch der zweiten Forderung Genüge
zu leisten: die Uebereinstimmung der Teilmasse mit der
Gesamtheit nämlich für einzelne Hauptpunkte nachzuweisen.
Denn eine solche Uebereinstimmung soll, wie im ersten Abschnitt
ausgeführt wurde, uns das nötige Sicherheitsgefühl in bezug
auf weiterreichende Konformität beider verleihen.
Die Punkte, bezüglich deren eine Uebereinstimmung der
untersuchten mit sämtlichen Alt-Mannheimer Wohngrundstücken
festgestellt werden könnte, werden unter den Erhebungsmerkmalen
der allgemeinen Wohnungszählung des Jahres 1910 gesucht
werden müssen. Daraus ergibt sich aber ein Uebelstand,
dessen wir am leichtesten mit Hilfe einer schematischen Darstellung
inne werden. Bezeichnen wir die Zusammensetzung
sämtlicher Wohngrundstücke oder Wohnungen usf. nach
irgend einem Merkmal, kurzum den Stand des Jahres 1910 mit a,
den Stand von April 1915 aber mit a 1 , die Zusammensetzung
unserer 436 Grundstücke, ihrer Wohnungen usf., nach demselben
Merkmal mit b 1 , für 1910 aber mit b, so erhalten wir
folgendes, weiterer Erklärung nicht bedürftige Schema.
das Ganze der Teil
1910 a b
1915 a 1 b 1