Full text: Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

38 
Häuserzahl gemäß vertreten sein müssen.*) Nicht mit der 
gleichen Bestimmtheit wird man aber die Frage bejahen wollen, 
ob auch die stadtteilsweise Verteilung der Woh 
nungen überhaupt und der reinen Mietwohnungen ohne gewerb 
liche Räume deren Verteilung in der Gesamtheit mit gleicher 
Treue wiederspiegle. Könnten doch durch Zufall etwa die Massen 
miethäuser in unserer Teilgesamtheit stärker oder schwächer 
vertreten sein, als ihrem Anteil eigentlich entspricht. Die 
Tabelle I bietet die Handhabe zur Entscheidung dieser Zweifels 
frage. Beidemale — bei den Wohnungen überhaupt und bei 
den Mietwohnungen ohne Gewerberäume — sehen wir wiederum 
die Innenstadt und den Jungbusch gegenüber den Zählungs 
ergebnissen von 1910 zu schwach, die Neckarstadt zu stark 
beteiligt und dergestalt die seither eingetretene Entwicklung zu 
deutlichem Ausdruck gebracht; dagegen tritt die Oststadt etwas 
mehr zurück, als ihrer jetzigen Bedeutung im Rahmen des 
Ganzen entsprechen dürfte, eine Beobachtung, die nach den Aus 
führungen des ersten Abschnitts zu erwarten war. Summiert 
man die — positiven und negativen — Abweichungen der Pro 
zentzahlen für 1915 von jenen für 1910, so erhält man bei den 
Wohngrundstücken eine Gesamtabweichung von 6%, bei den Woh 
nungen überhaupt von 8,6 und bei den Mietwohnungen ohne 
Gewerberäume von 9,4o/o. Da die Verschiebung der stadtteils 
weisen Zusammensetzung seit 1910 bei den Wohnungen stärker 
gewesen sein dürfte, als bei den Grundstücken, waren diese 
Verschiedenheiten der Abweichung zwischen Grundstücken und 
Wohnungen zu erwarten. Nicht zu vergessen ist übrigens, daß 
bei den beiden Kategorien von Wohnungen auch Unterschiede 
der begrifflichen Abgrenzung bei den Zählungen von 1910 und 
1915 unter Umständen einen Einfluß ausgeübt haben können, 
der zwar bei der stadtteilsweisen Zusammensetzung kaum zum 
Ausdruck kommen würde, dagegen bei der Gliederung der Grund 
stücke nach der Zahl der Wohnungen und in abgeschwächtem Grad 
auch bei der Unterscheidung der reinen Mietwohnungen nach der 
Zimmerzahl sich geltend machen könnte. 
In der Tat zeigt die erste Uebersicht der Tabelle I, die der 
Verteilung der Grundstücke nach der Zahl ihrer 
Wohnungen gilt, weit stärkere Abweichungen der 1915er 
Relativzahlen von jenen für 1910 als die eben besprochenen 
stadtteilsweisen Uebersichten; vor allem treten bei der Teil 
erhebung die Grundstücke mit einer Wohnung unverhältnis 
mäßig zurück, jene mit 9 und mehr Wohnungen dagegen stark 
hervor. Hiezu wäre Folgendes zu sagen: daß die prozentualen 
*) Es sei nochmals daran erinnert, daß wir die annähernde repräsentative 
Gleichwertigkeit der bearbeiteten 436 bzw. 450 Grundstücke mit den 604 
befragten im ersten Abschnitt nachgewiesen haben. Auf diese Voraussetzung 
für die Gültigkeit der Ausführungen des vorliegenden Abschnitts kommen 
wir daher nicht mehr zurück.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.