Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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Häuserzahl  gemäß  vertreten  sein  müssen.*)  Nicht  mit  der
gleichen  Bestimmtheit  wird  man  aber  die  Frage  bejahen  wollen,
ob  auch  die  stadtteilsweise  Verteilung  der  Wohnungen ­
  überhaupt  und  der  reinen  Mietwohnungen  ohne  gewerbliche ­
  Räume  deren  Verteilung  in  der  Gesamtheit  mit  gleicher
Treue  wiederspiegle.  Könnten  doch  durch  Zufall  etwa  die  Massenmiethäuser ­
  in  unserer  Teilgesamtheit  stärker  oder  schwächer
vertreten  sein,  als  ihrem  Anteil  eigentlich  entspricht.  Die
Tabelle  I  bietet  die  Handhabe  zur  Entscheidung  dieser  Zweifelsfrage. ­
  Beidemale  —  bei  den  Wohnungen  überhaupt  und  bei
den  Mietwohnungen  ohne  Gewerberäume  —  sehen  wir  wiederum
die  Innenstadt  und  den  Jungbusch  gegenüber  den  Zählungsergebnissen ­
  von  1910  zu  schwach,  die  Neckarstadt  zu  stark
beteiligt  und  dergestalt  die  seither  eingetretene  Entwicklung  zu
deutlichem  Ausdruck  gebracht;  dagegen  tritt  die  Oststadt  etwas
mehr  zurück,  als  ihrer  jetzigen  Bedeutung  im  Rahmen  des
Ganzen  entsprechen  dürfte,  eine  Beobachtung,  die  nach  den  Ausführungen ­
  des  ersten  Abschnitts  zu  erwarten  war.  Summiert
man  die  —  positiven  und  negativen  —  Abweichungen  der  Prozentzahlen ­
  für  1915  von  jenen  für  1910,  so  erhält  man  bei  den
Wohngrundstücken  eine  Gesamtabweichung  von  6%,  bei  den  Wohnungen ­
  überhaupt  von  8,6  und  bei  den  Mietwohnungen  ohne
Gewerberäume  von  9,4o/o.  Da  die  Verschiebung  der  stadtteilsweisen ­
  Zusammensetzung  seit  1910  bei  den  Wohnungen  stärker
gewesen  sein  dürfte,  als  bei  den  Grundstücken,  waren  diese
Verschiedenheiten  der  Abweichung  zwischen  Grundstücken  und
Wohnungen  zu  erwarten.  Nicht  zu  vergessen  ist  übrigens,  daß
bei  den  beiden  Kategorien  von  Wohnungen  auch  Unterschiede
der  begrifflichen  Abgrenzung  bei  den  Zählungen  von  1910  und
1915  unter  Umständen  einen  Einfluß  ausgeübt  haben  können,
der  zwar  bei  der  stadtteilsweisen  Zusammensetzung  kaum  zum
Ausdruck  kommen  würde,  dagegen  bei  der  Gliederung  der  Grundstücke ­
  nach  der  Zahl  der  Wohnungen  und  in  abgeschwächtem  Grad
auch  bei  der  Unterscheidung  der  reinen  Mietwohnungen  nach  der
Zimmerzahl  sich  geltend  machen  könnte.
In  der  Tat  zeigt  die  erste  Uebersicht  der  Tabelle  I,  die  der
Verteilung  der  Grundstücke  nach  der  Zahl  ihrer
Wohnungen  gilt,  weit  stärkere  Abweichungen  der  1915er
Relativzahlen  von  jenen  für  1910  als  die  eben  besprochenen
stadtteilsweisen  Uebersichten;  vor  allem  treten  bei  der  Teilerhebung ­
  die  Grundstücke  mit  einer  Wohnung  unverhältnismäßig ­
  zurück,  jene  mit  9  und  mehr  Wohnungen  dagegen  stark
hervor.  Hiezu  wäre  Folgendes  zu  sagen:  daß  die  prozentualen

*)  Es  sei  nochmals  daran  erinnert,  daß  wir  die  annähernde  repräsentative
Gleichwertigkeit  der  bearbeiteten  436  bzw.  450  Grundstücke  mit  den  604
befragten  im  ersten  Abschnitt  nachgewiesen  haben.  Auf  diese  Voraussetzung
für  die  Gültigkeit  der  Ausführungen  des  vorliegenden  Abschnitts  kommen
wir  daher  nicht  mehr  zurück.
            
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