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Hypothekzinsen nur 1,85°/o statt 5,45 °/o wie bei der Gesamtheit
betrugen. Wollte man also diese Grundstücke als repräsentativ
betrachten, so müßte man annehmen, daß die Mietverluste
in Alt-Mannheim im ersten Kriegsjahr rund 6 Millionen Mark
betragen und etwa den dritten Teil der gesamten Hypothekzinsen
verschlungen haben — eine Anschauung, die wohl Niemand
zu der seinigen wird machen wollen. Indessen haben die
freiwillig gemachten Angaben ja auch gar nicht als Unterlage
für solche Uebertragungsrechnungen dienen sollen; sie wollten
nur weiteres Material zur möglichst vollständigen Erfassung
der Mietausfälle beisteuern, in der ganz richtigen Voraussetzung,
daß eine vollständige Statistik unter allen Umständen exakter
gewesen wäre, als die unter dem Zwang der Verhältnisse von
uns durchgeführte Teilstatistik.
Außer den erwähnten Angaben für 38 nicht erfragte eim
zelne Wohngrundstücke hat uns noch ein 20facher Hausbesitzer
eine genaue Aufstellung über Einnahme und Verlust an Miete
durch Leersbehen, Nichtbezahlung und Nachlaß für die Gesamtheit
seiner Häuser mitgeteilt. Seine Mietverluste haben darnach
14,27 o/o der gleichzeitigen Mieteinnahme verschlungen, während
bei den 5 in unsere Erhebung einbezogenen Grundstücken dieses
Hausbesitzers der Ausfall nur 7,08% betrug und damit sich
nicht allzuweit von dem für alle 436 Häuser berechneten Satz
von 8,73% nach unten entfernte. Unter den 5 von uns erfaßten
Grundstücken befindet sich eines, das von den übrigen Häusern
dieses Hausbesitzers hinsichtlich der Vermögens Verhältnisse der
Mieter stark abweicht. Es beherbergt wenige Parteien, weist
eine den durchschnittlichen Mietertrag eines der 20 Grundstücke
weit übertreffende Mieteinnahme auf und hatte keine
Mietausfälle zu verzeichnen. Scheidet man dieses Grundstück
aus den 5 in unsere Statistik einbezogenen aus, so erhält man
einen Mietverlust von 13,73% der Gesamteinnahme für die
verbleibenden 4 Grundstücke, d. h. einen Anteil, wie er etwa dem
gesamten Hausbesitz des Eigentümers entspricht. Dieser war
also in vollem Recht, wenn er die von unserer Statistik erfaßten
Grundstücke nicht als typisch für seinen Hausbesitz ansah,
allein im Sinne unserer Erhebung hätte darüber hinaus sein
Hausbesitz typisch für den gesamten Hausbesitz Mannheims
(einschließlich der Villen usf.) sein müssen, wenn man aus
den hier wiedergegebenen Prozentzahlen einen Einwand gegen
jene herleiten wollte.
Und so fortan! Nochmals kurz zusammengefaßt: Gewißheit
kann uns die repräsentative Erhebung nie bieten, nur mehr
oder weniger große Wahrscheinlichkeit. Wer also auf dem
Standpunkt steht „Alles oder nichts“, der muß sie verwerfen,
wer aber mit dieser sich im Notfall begnügen will — und in wie
weitem Umfang muß dies selbst die strenge Wissenschaft tun!
—- der wird ihre Hilfe nicht verschmähen. Zum mindesten aber