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wir müssen uns hier in der Tat damit begnügen, daß, was er
angeschrieben hat, „immerhin besser ist als nichts“ und uns
wenigstens eine sonst nicht erreichbare ungefähre zahlenmäßige
Vorstellung von der untersuchten Erscheinung zu verschaffen
vermocht hat.
Die große Bedeutung der hier untersuchten Erscheinungen
für soviel Einzelpersonen, Erwerbsgesellschaften, darüber hinaus
auch für Gemeinde und Staat hat unserer Erhebung eine Teilnahme
gesichert, die sich in verschiedenen Zuschriften und mündlichen
Rückfragen äußerte. Bei der Neuigkeit des Erhebungsverfahrens
nach mechanischem Ausleseprinzip sprach aus den
meisten dieser Anfragen die Besorgnis, ein so wenige und willkürlich
bestimmte Hausgrundstücke ergreifendes Verfahren
möchte zu ganz unsicheren und nicht verwertbaren Ergebnissen
führen. Eine Reihe von Zuschriften weist darauf hin, daß das
ausgewählte Grundstück unter den dem Schreiber gehörigen
„ausnahmsweise günstig“ dastehe, daß die Verhältnisse dort
„nicht die ungünstigsten“ seien, daß dieses Verfahren „kein
genaues statistisches Material“ liefern könne usf. Diese Einwendungen
bilden also das Gegenstück zu den oben erwähnten Antwortverzichten,
weil „keine Mietausfälle usf. eingetreten seien
und das Haus demnach für uns nicht in Betracht komme“. Sie
treffen ins Schwarze, insofern sie eine exakte und erschöpfende
zahlenmäßige Erfassung der untersuchten Erscheinung auf solche
Art für unmöglich halten, sie schießen aber vorbei, wenn sie die
ganze Erhebung deshalb für wertlos erklären. Dem Nachweis,
daß ein innerhalb gewisser Grenzen gesichertes Ergebnis auch
durch eine derartige Teilerhebung gewonnen werden könne,
war der erste und der letzte Abschnitt dieser Arbeit gewidmet.
Von blindem Vertrauen in die errechneten Zahlen haben wir
uns ebenso weit entfernt gehalten, wie von dogmatischem, voreingenommenem
Skeptizismus; inwieweit wir freilich überzeugend
gesprochen haben, vermögen wir nicht zu beurteilen. Eine
Pflicht gegenüber den Verfassern der erwähnten Zuschriften
haben wir aber noch zu erfüllen. Mehrere von ihnen haben
sich nämlich nicht damit begnügt, im allgemeinen Einwendungen
zu erheben, sondern haben in höchst dankenswerter Weise sich
der Mühe unterzogen, auch für die nicht erfragten, ihnen gehörigen
Grundstücke oder wenigstens für einzelne von diesen
Erhebungsbogen sorgfältig auszufüllen.
Auf diese Weise sind uns 38 nicht verlangte Erhebungsbogen
zugegangen, die wir, von den übrigen getrennt, in ähnlicher
Weise wie diese aufgearbeitet haben. Darnach ergab sich
für diese Grundstücke ein Mietausfall von nicht weniger als
25,4o/o der ordentlichen achtmonatlichen Mieteinnahme ge gen
8,7o/o bei der untersuchten Teilgesamtheit, also ein dreimal
so starker Verlust, während andererseits die rückständigen