Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Gesetzgebende Gewalt 
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handelt. Er hält die Liste aller Rechnungsleger auf dem Laufenden 
und überwacht die Vorlage ihrer Abrechnungen. Der Greffier 
führt das Protokoll der Sitzungen, besorgt die Ausfertigungen, ver 
wahrt die erledigten Akten und führt die erforderlichen Register. 
Die rechtliche Kontrolle wird, jedoch nur in den wenigen 
vom Gesetze bestimmten Fällen, von den ordentlichen Gerichten 
gehandhabt. Berufen hiezu sind alle Arten von Gerichten, 
und zwar die Eemeindevermittlungsämter, die Friedens 
gerichte, die Kreisgerichte, die Appellationsgerichte und 
der Oberste Gerichtshof. Die aus dem Bürgermeister und 
zwei gewählten Beisitzern bestehenden Eemeindevermittlungs- 
Smter entscheiden über Berufungen gegen die Schätzungen der 
Bürgermeister in Angelegenheit der landwirtschaftlichen Verträge. 
Die Friedensgerichte überprüfen die verwaltungsrechtlichen 
Verfügungen und Strafen in Verzehrungssteuerangelegenheiten und 
erkennen über Berufungen gegen die Entscheidungen der Gemeinde- 
ausschüsse in Straßenangelegenheiten. Die Kreisgerichte üben 
die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wahlrechts-, Hausierer-, Erpro- 
priations-, Stellungs-, Dienstvermittlungs-, Gebühren- und poli 
tischen Erekutionsangelegenheiten sowie in allen Gefällsstrafsachen. 
Die Appellaiionsgerichte entscheiden als Verwaltungsgerichte 
über Einwendungen gegen Namensänderungen, Streichungen 
aus der Advokatenliste, Beschwerden gegen die Entscheidungen der 
Pensionsbemessungskommissionen und Berufungen gegen die Er 
kenntnisse der Kreisgerichte in Verwaltungsangelegenheiten. Der 
Verwaltungsgerichtsbarkeit des Obersten Gerichtshofes end 
lich unterliegen alle Rekurse gegen die verwaltungsrechtlichen Ent 
scheidungen der unteren Instanzen sowie gegen die Erkenntnisse des 
Obersten Rechnungshofes. Eine allgemeine Verwaltungsgerichts 
barkeit zum Schutze der den Staatsbürgern gesetzlich eingeräum 
ten subjektiven Verwaltungsrechte besteht in Rumänien bisher nicht. 
Die parlamentarische Kontrolle schließlich wird durch die 
gesetzgebenden Körper im Wege von Interpellationen und Enqueten 
geübt. Berechtigt, Interpellationen einzubringen und Enqueten 
zu beantragen, ist jedes Mitglied. 
B. Gesetzgebung 
1. Gesetzgebende Gewalt 
Nach der geltenden Verfassung vom 1. Juli 1866 ist die gesetz 
gebende Gewalt in Rumänien zwischen dem Könige, dem Senat
	        
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