Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische  Verhältnisse

fertigt  in  Gemäßheit  der  vom  Ministerium  des  Äußeren  erhaltenen
Weisungen  die  Reisepässe  aus.  Er  überwacht  alle  juristischen  Personen ­
  und  alle  Wohlfahrtsanstalten  seines  Kreises,  kann  jedoch
ihnen  gegenüber  nicht  direkt  vorgehen,  sondern  hat  seine  Wahrnehmungen ­
  und  Ausstellungen  der  berufenen  Behörde  mitzuteilen.
Er  inspiziert  die  Kranken-,  Irren-  und  Siechenhäuser,  die  Gefängnisse, ­
  sowie  die  Reichs-  und  Kreisstraßen,  sofern  aber  Anstalten
ein  eigenes  von  der  Regierung  genehmigtes  Statut  besitzen,  bedarf
er  zur  Besichtigung  einer  besonderen  Ermächtigung  des  Ministeriums.
Bei  Elementarereignissen,  bei  Epidemien  und  Viehseuchen  hat  sich
der  Präfekt  an  Ort  und  Stelle  persönlich  von  den  getroffenen  Abwehrmaßregeln
  zu  überzeugen.  Er  trifft  die  nötigen  sanitären  und
veterinären  Verfügungen,  stellt  die  Listen  der  für  den  Eeschworenendienst
  tauglichen  Personen  zusammen  und  wacht  über  die  Gesetzlichkeit ­
  der  Gemeindeverwaltung.  Endlich  hat  der  Präfekt  alljährlich
dem  Ministerium  des  Innern  einen  ausführlichen  Bericht  über
den  Zustand  des  seiner  Verwaltung  anvertrauten  Kreises  zu  erstatten. ­

Hilfsorgane  des  Präfekten  in  der  Ausübung  seines
Dienstes  sind  die  ihm  unterstellten  Beamten,  welche  zusammen
mit  ihm  die  Präfektur  bilden,  ferner  die  Subpräfekten  und  deren
Gehilfen,  die  Sanitätsorgane,  die  Revisionskommissionen,
die  Polizeiorgane  und  die  Gendarmerie.
Die  Präfektur  besteht  unter  der  Leitung  des  Präfekten  aus
einem  Direktor,  einem  Bureauchef  und  den  nötigen  Hilfskräften.
Dem  Direktor  obliegt  die  Erledigung  der  Akten  und  in  Abwesenheit ­
  des  Präfekten  die  Vertretung  desselben.  Der  Bureauchef
unterstützt  den  Direktor  bei  der  Erledigung  der  Akten,  und  die
Hilfskräfte  besorgen  die  Ausfertigung  und  Verwahrung  der  einzelnen ­
  Akten.
Die  Subpräfekten  sind  detachierte  Gehilfen  des  Präfekten,
welche  im  Aufträge  desselben  und  unter  seiner  Kontrolle  die  Befugnisse ­
  des  Präfekten  in  einem  bestimmten  Bezirke  ausüben.  Ihre
Gehilfen  haben  unter  der  Leitung  des  Subpräfekten  denselben
Wirkungskreis  und  vertreten  ihn  im  Verhinderungsfälle.
Als  Sanitätsorgane  fungieren  im  Kreise  die  Sanitätsräte,
die  Primärärzte,  die  Tierseuchenkommissionen  und  die  Kreistierärzte, ­
  in  den  Bezirken  aber  die  Bezirksärzte  und  die  Bezirkstierärzte.
Der  Sanitätsrat  besteht  unter  dem  Vorsitze  des  Präfekten  aus  dem
Primarärzte,  den  Eemeindeärzten  der  Hauptstadt,  dem  Leiter  des
Kreisspitals  und  den  Ärzten  des  Spitals  der  Hauptstadt,  dem  Earnisonschefarzte,
  dem  Bürgermeister  der  Hauptstadt,  zwei  Mit-
            
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