Full text: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Verwaltungshaushalt 
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Das Verfahren wird vom Kassationshofe°in sinngemäßer 
Anwendung der Strafprozeßordnung festgesetzt. Wird der Minister 
für schuldig befunden, so verhängt der Gerichtshof und zwar bei 
Verstößen gegen das Strafgesetz die in diesem Gesetze vorgesehenen 
Strafen, bei der Unterzeichnung einer verfassungswidrigen Ver 
fügung oder der Behinderung des Wahlrechtes Haft und Verlust 
der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf die Dauer von 
drei Jahren bis zum Lebensende, bei Unterzeichnung einer bloß 
gesetzwidrigen Verfügung und bei Täuschung der gesetzgebenden 
Körper aber Verlust der Amtsfähigkeit von drei Jahren bis zum 
Lebensende. Der König ist nicht befugt, die über den Minister 
verhängte Strafe zu ermäßigen oder ganz zu erlassen, außer auf 
Antrag des Hauses, das die Anklage erhoben hat. 
Die Beamten sind verfassungsrechtlich nach dem Strafgesetze 
verantwortlich und werden Mitschuldige des Ministers, wenn sie 
einen Auftrag oder eine Verfügung desselben ausführen, welche 
nicht in seine Kompetenz fällt, oder deren Gesetzwidrigkeit offenbar 
ist. Das Verfahren erfolgt vor dem Kassationshofe in Gemäßheit 
der im Strafgesetze für die Mitschuld vorgesehenen Bestimmungen.*) 
o) Verwaltungshaushalt 
Die Grundlage für den Haushalt der Verwaltung bildet der 
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben (Budget). 
Voranschläge müssen nach dem Gesetze von den Gemeinden, von 
den Kreisen, von den Handelskammern und vom Staate alljährlich 
aufgestellt werden. Die Aufstellung der Gemeindevoranschläge er 
folgt nach den Bestimmungen des Eemeindegesetzes seitens der 
Eemeindeausschüsse, jene der Kreise nach den Bestimmungen der 
Kreisordnung seitens der Kreisausschüsse. Die Voranschläge der 
Handelskammern bedürfender Genehmigung des Handelsministers, 
und jene der Wohltätigkeitsanstalten mit eigener Verwaltung werden 
in den Staatsvoranschlag einbezogen. 
Beim Staate haben die Minister alljährlich den Voranschlag 
der Ausgaben ihres Ressorts für das nächste Verwaltungsjahr vor 
zubereiten. Der Finanzminister faßt alle Ressortvoranschläge zu 
sammen und fügt den Voranschlag der Einnahmen hinzu. Rach er 
folgter Genehmigung durch den Ministerrat gelangt die Vorlage, 
welche alle Staats- Einnahmen und Ausgaben vorsehen muß, im 
) Vgl. A. Onciul, S.Msf.
	        
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