$ 17. Jedes Mitglied hat in den Mitgliederversammlungen eine
Stimme. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der
erschienenen Mitglieder, bei Stimmengleichbeit ist der Antrag ab-
gelehnt.
$ 18. Die Wahlen zum Vorstand erfolgen schriftlich durch Stimm-
zettel.
$ 19. Die Mitgliederversammlung beschließt im besonderen über
a) die Wahl des Vorstandes,
b) die Änderung der Satzungen,
c) die Auflösung der B. A. G.,
d) die Entlastung des Vorstandes,
e) die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Auflösung.
Bei Beschlußfassung über Anträge zu b) und c) ist ?/,-Mehrheit
der Anwesenden erforderlich.
$ 20. Die bei einer Auflösung der B. A. G. vorhandenen Geld-
mittel sind an die Stifter oder Geber zurückzugeben, und zwar im
Verhältnis der bis dahin erfolgten Gesamtleistung.
Entwurf für eine Geschäftsordnung der Bergwirtschaft-
lichen Arbeitsgemeinschaft
ı. Die Geschäfte der Bergwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaft
werden nach den Beschlüssen des Vorstandes geführt.
2. Der im Vorstand bestimmte Geschäftsführer ist dem Vor-
stand für die Durchführung seiner Beschlüsse, die Einhaltung der
Satzungen und der Geschäftsordnung verantwortlich.
3. Er verwaltet die Mittel der Bergwirtschaftlichen Arbeits-
gemeinschaft nach den Weisungen des Vorstandes.
4. Der Geschäftsführer legt dem Vorstande Voranschlagsent-
würfe für die Verwendung der Mittel zur Beschließung vor. Jeder
Voranschlag enthält das Arbeitsprogramm der Bergwirtschaftlichen
Arbeitsgemeinschaft jeweils für ein halbes Jahr.
5. Der Voranschlagsentwurf entsteht aus den Arbeitsvorschlägen,
die von Körperschaften, Ausschüssen, einzelnen Persönlichkeiten
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