Ober die „Grundbegriffe“ II.
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kommen getragene Meinung, wie die Bezeichnung „Grundbegriffe“ zu
verstehen sei, in der Möglichkeit dieser Aufzählung sich erschöpfe?
Es erscheint doch ausflüchtig, wenn auf die Frage, wie eine Be
zeichnung gemeint sei, gerade nur die Aufzählung des so Bezeichneten
antwortet. Das ist freilich die Weise, in welcher das gewöhnliche
Leben seine Bezeichnungen meist vergibt. Wenn da z. B. von „Groß
mächten“ gesprochen wird, so erscheint ein näherer Aufschluß darüber
auch nur so möglich, daß man gewisse „Mächte“ herzählt; der Grund
ihrer aussondernden Zusammenfassung wird dann schlecht und recht
geliefert, indem man das Wort „Großmacht“ mit Nachdruck ausspricht,
ki diesem Falle mag derlei Verfahren angehen und dem gewöhnlichen
Lenken überhaupt erlaubt sein. Man wird aber doch etwas höhere
Anforderungen stellen, wenn es sich um die wissenschaftliche
Verwendung eines Ausdruckes handelt; eines Ausdruckes noch dazu,
der so häufig, und zuweilen so bedeutsam verwendet wird. An dieser
vorgeschobenen Stelle sei nur ganz nebenbei daran erinnert, wie für
ein Problem, das sich nach einer immerhin verbreiteten Ansicht an der
c welle der Nationalökonomie aufrichtet, eigentlich nur die Fassung
geläufig i s t : „Bestimmen der Grundbegriffe“.
Man glaube übrigens nicht, daß ich hier schlechthin die Unter-
assung der Definition tadeln wollte! Wie ehrlich diese Verwahrung
gemeint ist, kann freilich erst in späterer Folge klar werden, sobald
es aus anderen Anlässen scharf betonen muß, wie sich ganz ver-
p C ledene Angelegenheiten unseres Denkens in jener nämlichen
rm ordnen lassen, die man nicht gut anders denn als „Definition“
eichnen kann. Als eine bloße und unter Umständen vermeidbare
r m aber, in die sich ein Mehrerlei bringen läßt, hat die Definition
zum mindesten unmittelbar nichts mit der ganz bestimmten Sache zu
n ’ die hier in Frage steht.
Es handelt sich einfach darum, ob außer der Möglichkeit, das so
ozeic nete in der annähernd gleichen Art aufzuzählen, über die
ezeichnung „Grundbegriffe“ noch etwas anderes in der National-
omie als herkömmlich gelten darf. Nun sind ja eine Reihe von
ihnen ^ Sinn und Geist der Bezeichnung erflossen. In
zur C rin ^ en s * c k aber doch zunächst nur persönliche Anschauungen
Gült' k^ 11 ^ • ^ arrdt sod natürlich nicht das leiseste Urteil über die
All^ < ~^ eSer Aussagen gefällt sein; das sei zum Überfluß betont.
Mein eiQ ’ das Bestehen einer allgemeinen und herkömmlichen
diese*^ ^ arüder ’ w ie jene Bezeichnung gemeint ist, dafür könnten
gemei USSa ^ en tr °tzdem zu einem Anhalt werden. Sie müßten einen
msamen Bezug verraten; oder müßten an etwas gleichsam weiter