286 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
allgemeinen Aufgaben und in der Form ihres Verfafsungslebens sich den Beschlüssen,
den Gesetzen und Anordnungen der über ihnen stehenden Körperschasten fügen.
bp) Daneben nun noch ein Wort über die wirtschaftliche Bedeutung der Größe
und Abgrenzung der Gebietskörperschaften. Jedes Dorf, jeder Kanton, jede Provinz,
jeder Staat ist durch seine natürlichen oder politischen Grenzen ein wirtschaftliches
Ganzes, das zunächst seinen Schwerpunkt in sich hat, aber je nach der Zahl seiner Ein—
wohner, je nach der Technik seines ganzen Wirtschaftslebens darauf angewiesen ist, zeit—
weise oder dauernd mit Menschen oder Waren über das Gebiet hinaus zu drängen,
dies und jenes von Nachbarn zu beziehen. Und sobald er das zu thun genötigt ist, so
muß durch Verträge oder politische Vereinigung, durch Eroberung, Einverleibung,
Handelspolitik eine völker- oder staatsrechtliche Grundlage für diesen Abfluß, diesen
Austausch geschaffen werden.
Es wird also alle fortschreitende wirtschaftliche Entwickelung teils zu Grenzhinaus—
schiebungen führen, teils in Bündnissen und internationalen Verträgen verlaufen. Dabei
wird immer das erstere, die Schaffung größerer Staaten, größerer Verwaltungsbezirke,
größerer Gemeinden das durchschlagendere Miltel sein, um Gebiete, die wirtschaftlich nun
durch den Verkehr ganz aufeinander angewiesen find, auch rechtlich, finanziell, in allen
Wirtschaftseinrichtungen so unter einen Hut zu bringen, daß der Nenschen uund Waren—
austausch am leichtesten sich vollziehen kann. Andererseits aber stehen dem oft unüber—⸗
windliche sprachliche, nationale, historische und verwaltungsrechtliche Hindernisse entgegen;
die heutige internationale Arbeitsteilung und Weltwirtschaft hat zahlreiche Produktions⸗
und Konsumtionsgebiete geschaffen, die krotz verschiedener Sprachen, verschiedenen Rechtes,
verschiedener Nationalität wirtschaftlich für einander thätig sind. Es wurde eine Haupt—
aufgabe der Verträge und des Volkerrechtes, einen zunehmenden Verkehr über die Landes—
grenzen hinweg zu ermöglichen. Aber jeder solche Verkehr bleibt bedroht durch Anderungen
der Macht- und der Handelspolitik, und er bleibt erschwert durch Rechtsungleichheit,
Geldverschiedenheit und vieles andere. Mag der Weltpostverein, der Fortschritt im
internationalen Recht, in der Annäherung des Handels- und Wechselrechtes, in den
Handelsverträgen, in der Zulassung der Fremden zu Verkehr und Niederlassung noch
so groß heute schon sein, jedes Gebiet, jeder Staat bleibt ein Ganzes und führt vom
Standpunkte feiner Gesamtinteressen, seiner nationalen Gefühle und Leidenschaften aus
mit den Nachbargebieten einen Konkurrenzkampf, will unter Umständen diese ausstechen,
herabdrücken, ja vernichten, so daß gewisse Gefahren nicht aufhören.
Der große Entwickelungsprozeß des wirtschaäftlichen Lebens stellt sich uns von diesem
Standpunkte aus dar als ein Rivalitätskampf erst der kleinen, dann immer größerer
Bebiete; und das Ende ist häufig die verwaltungs- und staatsrechtliche Verbindung der
kleineren zu einem Ganzen, mit dem Zwecke, die wirtschaftlichen Gegensätze im Junern
durch eine starke Centralgewalt zu überwinden, dem wirtschaäftlichen Leben nach innen
Luft und freie Bewegung zu schaffen, nach außen die Kräfte zu sammeln. Die Stadt
gebiete, die Kleinstaaten, die Großstaaten, heute endlich die Weltreiche sind so nach—
einander entstanden, haben nacheinander einen wirtschaftlichen Kampf miteinander ge⸗
führt, welcher die Folge ihrer Gebietsgröße und ihrer Grenzen war.
Auch heute finden in den größeren Staaten noch ähnliche Rivalitäten statt. Die
Dörfer, die Städte, die Bezirke, sie führen um Wege, Märkte, Eisenbahnstationen
Fämpfe mit einander. Die Großstadt und ihre Vororle werden mannigfach in ihrem
Wirtschaftsleben dadurch geschädigt, daß ihre Straßen-, Wasserleitungs- Schul⸗, Markt⸗
derwaltung nicht in einer Hand liegt. Es wird zuletzt durch Eingemeindung geholfen.
Die steigende Übertragung wichtiger wirtschaftlicher Funktionen auf die größeren statt
auf die kleinen Gebietskörperschaften hat hier ihre Wurzel.
.. Aber das sind unerhebliche Schwierigkeiten; sie können zuletzt stets durch die ein—
heitliche centrale Staatsgewalt überwunden werden. Nicht so zwischen selbständigen
Staaten, die für ihr wirsschaftliches Gedeihen nicht groß genug sind, nicht ihre natür—
lichen Grenzen haben, nicht am Meere liegen, die mit einzelnen ihrer Nachbarn wirt—
schaftlich verfeindet, nach ihnen hin durg Sperren geschädigt werden, während der