Full text: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

284 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
Mag man bei Vergleichung dieser Zahlen unter sich und mit den älteren daran 
erinnern, daß der veränderte Geldwert und der Ersatz naturaler Staatsansprüche durch 
Geld die Vergleichbarkeit erschweren, das ungeheure Wachstum der modernen staatlichen 
Finanzwirtschaft gegen alle früheren Zeiten geht doch klar aus all' diesen Zahlen hervor. 
Erst seit den letzten 200 Jahren begann der Prozeß, der große einheitliche Staaten mit 
einheitlichen Wirtschaftsinstitutionen und einheitlich centralisierten Finanzen schuf. 
Es ist nur ein anderer Ausdruck derselben großen Erscheinung, daß die Staats— 
gewalt vom 16.-19. Jahrhundert versuchte, die selbständige Organisation und die 
selbständigen Finanzen der Städte, Gemeinden, Territorien und Provinzen, aus deren 
Zusammenfassung die größeren Staaten hervorgingen, zu beschneiden, teilweise ganz zu 
beseitigen. In Preußen z3. B. hören die ständisch-finanziellen Organisationen der 
Provinzen im 18. Jahrhundert fast ganz auf; die meisten Städte werden im 18. Jahr— 
hundert auf ein Jahresbudget von 3000-30 000 Mark reduziert; selbst Berlin hatte 
1734 mit 86 000 Einwohnern nur eine Ausgabe von 72000 Mark, während im Mittel— 
alter Städte mit 10000 das 2—6fache Budget hatten. Aber ebenso klar ist, daß die 
finanzielle Centralisation, an ihrer äußersten Grenze angekommen, in unserem Jahr— 
hundert beginnen mußte, den mittleren und kleineren Gebietskörperschaften wieder eine 
größere Thätigkeit und Selbständigkeit einzuräumen. Und so sehen wir heute, daß neuere 
Reichsbildungen, z. B. die Deutschlands, neben den Reichs- die Staatsfinanzen belassen 
haben; von den Vereinigten Staaten und der Schweiz gilt Ähnliches. Hsterreich— 
Ungarn hat den Kronlanden eine erhebliche Selbständigkeit belassen oder wieder gegeben; 
überall werden zwischen Staat und Gemeinde neue Gebietskörperschaften geschaffen, teil— 
weise die Gemeinden vergrößert und zusammengelegt; allerwärts sind die Aufgaben und 
die Finanzen dieser Gebilde wieder in aufsteigender Linie begriffen. UÜber die Größe 
der neueren örtlichen Selbstverwaltungskörper sei noch folgendes beigefügt. 
Die Gemeindemarkungen in Deutschland schwanken heute zwischen 4 und 13 Geviert— 
kilometern; in Ostpreußen und Schlesien umfaßt eine Gemeinde einschließlich der Guts— 
bezirke durchschnittlich 42—55, in der Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Sachsen, Posen, 
Brandenburg 528, in Hannover, Westfalen, Schleswig⸗Holstein O—18, in Württem— 
berg 10 Geviertkilometer. — In diesen Zahlendurchschnitten sind alle Gemeinden, auch 
die großen Stadtgemeinden, es ist alles unwirtliche Land, der gesamte Waldbestand 
einbegriffen; das bewohnte und bebaute Land schrumpft also auf zwei Drittel oder 
weniger zusammen. Von der Seelenzahl der dentschen Landgemeinden haben wir oben 
(S. 269) schon gesprochen; wir sahen, daß fast die Hälfte der preußischen Landgemeinden 
unter 200 Seelen, die als Kommunen geltenden Gutsbezirke noch weniger Bewohner 
haben, während im Süden und Westen Deutschlands die Seelenzahl der Gemeinde auf 
500 -800 steigt, wie sie etwa auch in Frankreich sein wird. Dort kommen jetzt 14 bis 
15 Geviertkilometer auf die Gemeinde. In Hfterreich zählt eine politische Gemeinde 
500- 1500 Seelen, jede umsaßt aber durchschnittlich 2—8 Ortschaften: diese, die älteren 
Gemeinden, haben 120 -800 Seelen. 
Nehmen wir den Durchschnitt einer alten germanischen Mark, welche, von den 
kleinsten (12/8) und den größten nordischen (8) abgesehen, 8—8 Geviertmeilen hatte, 
zu 4 gleich 225 Geviertkilometer, an, so sind heute 17 —20 Dörfer auf einem solchen 
Raume. Überall haben sich in der langen historischen Entwickelung über den Dörfern 
wieder größere Gebietskörperschaften, Grafschaften, Departements, Kreise, Arrondissements 
und wie sie alle heißen entwickelt. Die englische Grafschaft hat durchschnittlich 
2585 Geviertkilometer. Der preußische Kreis 200-2000, durchschnittlich 825, mit 
24 000 - 100 000 Seelen. Die füddeutschen Oberämter sind etwas kleiner; die französischen 
Arrondissements haben 14836 Geviertkilometer durchschnittlich. Auch zwischen diesen 
größeren Gebilden und den Dörfern haben sich überall noch Mittelglieder gebildet; 
* B. in England seit der Reformation die Kirchspiele, welche ursprünglich 18, später 
durch Teilungen 8—9 Geviertkilometer umfaßten, heute etwa 1700 Seelen zählen. Da 
auch sie für die kommunalen Zwecke zu klein waren, bildete man neuerdings (meist mit 
den Friedensrichterdistrikten zusammenfallend) die Kirchspielumonen. 1502000 Geviert
	        
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