Haushalten und Unternehmen, IV.
167
Von diesen Grundverhältnissen her, von der Not zunächst und
dann von der Macht, lege ich nun unsere Formeln zurecht. Sie wollen
der Reihe nach entwickelt sein. Ich gehe die vier ersten in aller
Hast durch. Es gilt von allen diesen Formeln, daß ihr Inhalt
keinerlei Tätigkeit festhält. Was er festhält, ist stets nur eine
Möglichkeit, wie Handlungen in seitliche Zusammenhänge geraten.
In einer solchen Formel prägt sich also keineswegs ein persönliches
Gebaren aus, von bestimmter Art, sondern nur ein unpersönlicher
tr
ne rgang im Geschehen. Aber es ist klar, daß ein solcher
Hergang stets von einem eigenartigen Handeln getragen wird. Er
tritt regelmäßig kraft eines bestimmten Gebarens ein, von den Personen
bekundet, die bald einzeln, bald in Vielheit hinter den betroffenen
andlungen stehen. So bedingt sich, im voraus gesagt, jede dieser
ormeln zugleich mit dem Schema eines bestimmten Gebarens im
andeln; die Formel ist mithin nur soweit „Wegweiser“, als jenes
ema in ihr gleichsam zum Scheiteln kommt. Das wird sich später
einem Beispiele erläutern lassen. Dort kann ich auch die Art
^j^riigen, in der ich nunmehr diese Formeln entwickle; so nämlich,
ich allemal der plattesten Erwägung folge, wie wir uns einer
gegebenen Sachlage gegenüber verhalten. Ich sehe mir gleichsam ein
Persönliches Gebaren daraufhin an, wie es sich von außen her als
eiQ Un Persönlicher Hergang ausnimmt.
j ersc heint es gleich als ein schreiender Gemeinplatz, daß man
die N ° geSichte ^ er Hot zwe > er lei vermag: Mit der Not rechnen, und
wir 0t Brechen. Zunächst also mit der Not rechnen. Stellen
Erfüll' 118 - V ° r ^ächlage, die sich ungefähr in den Worten spiegelt:
^ ein Streben, und irgendwie immer schmälerst du anderen Streben
er ' y, * Streben erscheint da gegen Streben gehetzt, und somit
ent ^ ^ Cr ^ wan £. über den Vorzug in der Erfüllung zu
scheiden, der einem bestimmten Streben auf Kosten
.. .
k . Zu gestanden wird. Gesetzt, mein Wunsch wäre ein
, J mmtes A; aber auch ein bestimmtes B. Von diesen Streben
der M" ° aS eine ra ' t dem anderen irgendwie ins Gedränge; sei es nun
schl 1? C ’ ^ Cr der Zeit wegen, oder vielleicht auch so, daß sie
um C ? th * n unvereinbar sind. Diese Streben sind also im Wettbewerb
Anspruch ^ rfÜllUng -Deshalb schlichte ich gleichsam unter ihren
zusteht C \r’ gCbe i edem nur ' was unter Rücksicht auf das andere
Handl lelle icht also dem einen gar nichts; dann gerät offenbar eine
Unterlas^ mi *. e * ner Unterlassung in seitlichen Zusammenhang,
neinun SSU H g * St das sa chliche Gegenstück, nicht die einfache Ver-
S er Handlung; e s ist die Aberhandlung. Meistens aber